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Sachsen will Sanierung von Straßen vereinfachen

Sachsen will mit einer Gesetzesnovelle Bürokratie im Straßenbau verringern. «Zu viele Sanierungen ziehen sich bislang unnötig in die Länge - das will ich schleunigst ändern», sagte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Sachsen will mit einer Gesetzesnovelle Bürokratie im Straßenbau verringern. «Zu viele Sanierungen ziehen sich bislang unnötig in die Länge - das will ich schleunigst ändern», sagte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Sachsen modernisiert sein Straßengesetz. Zentrales Ziel der Novelle ist es, Straßen, Brücken und Stützmauern fortan ohne aufwendiges Planfeststellungsverfahren sanieren zu können.

Sachsens Regierung verspricht sich von einem neuen Straßengesetz mehr Tempo und weniger Bürokratie. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) vor.

Künftig soll es bei Sanierungsprojekten kein Planfeststellungsverfahren mehr geben. Das soll auch bei Ersatzneubauten von Brücken und der Ergänzung von Straßen mit Radwegen gelten. Für Neubauten sind allerdings weiter Verfahren zur Planfeststellung zwingend erforderlich. 

Viele Sanierungen dauern wegen Bürokratie viel zu lange

«Zu viele Sanierungen ziehen sich bislang unnötig in die Länge - das will ich schleunigst ändern», sagte Kraushaar nach der Kabinettssitzung in Dresden. Nun wolle man die rechtlichen Grundlagen schaffen, damit Sanierungsprojekte schneller umgesetzt werden können. «Das spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern erspart auch allen Beteiligten unnötige Nerven und Geduldsproben», betonte die Ministerin. 

Nach den Worten von Kraushaar scheitert Bürokratieabbau häufig daran, dass man am «ganz großen Rad» drehen und alles auf einmal verändern möchte. Auch in den Behörden gebe es Leidensdruck mit Bürokratie. Wenn sich die rechtlichen Vorgaben ändern, würden die Behörden «entfesselt».

Ein weiteres zentrales Anliegen der Gesetzesnovelle sind Erleichterungen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur: Der Ausbau von Mobilfunknetzen entlang von Staats- und Kreisstraßen soll erleichtert werden. Die zuständige Straßenbaubehörde soll künftig die Zustimmung zur Errichtung von Telekommunikationslinien erteilen können. 

Gesetz braucht Stimmen aus der Opposition

Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfes folgt die Anhörung der Verbände. «Wir setzen jetzt auf das Konsultationsverfahren», sagte Kraushaar. Das ist eine Premiere für die CDU-SPD-Minderheitsregierung. Ihr fehlen im Landtag zehn Stimmen für eine Mehrheit. Deshalb muss sie andere Fraktionen in das Vorhaben einbinden. Im Sommer soll der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden.

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