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Michel: Notlagenkredite nur für Krisenbekämpfung nutzen

Jens Michel spricht während einer Pressekonferenz im Sächsischen Landtag. / Foto: Daniel Schäfer/dpa
Jens Michel spricht während einer Pressekonferenz im Sächsischen Landtag. / Foto: Daniel Schäfer/dpa

Der Sächsische Rechnungshof drängt auch in Zeiten finanzieller Unsicherheiten auf solides Wirtschaften. Präsident Jens Michel sieht im jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes einen Fingerzeig: «Das Urteil ist nicht nur für den Bund, sondern auch für die Länder bei der finanziellen Bewältigung künftiger Krisen wegweisend. Es sendet das wichtige Signal: Notlagenkredite dürfen nur für die Bekämpfung einer Krise genutzt werden», sagte er am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Zur Vorstellung des Rechnungshofsberichtes am Donnerstag will sich der Behördenchef ausführlich dazu äußern.

Michel zufolge müssen Notlagenkredite zweckgebunden und zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Nur so sei die Aufnahme von Schulden mit dem verfassungsmäßigen Neuverschuldungsverbot vereinbar. «Der Sächsische Rechnungshof betont in seinen Jahresberichten immer wieder: Nur wenn Schuldenregeln in normalen Zeiten eingehalten werden, schafft man finanzielle Spielräume, um in Krisenzeiten handeln zu können», sagte der Präsident.

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung am 15. November verboten, ursprünglich für Corona-Maßnahmen vorgesehene Kredite von rund 60 Milliarden Euro für den Klimaschutz umzuwidmen. Dadurch sind zahlreicher Projekte aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes in Frage gestellt.

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