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Acht Anzeigen nach Störung von Solidaritätsdemo mit Israel

Ein Einsatzfahrzeug der Polizei. / Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild
Ein Einsatzfahrzeug der Polizei. / Foto: Marijan Murat/dpa/Symbolbild

Die Polizei in Chemnitz hat nach einer unangemeldeten Protestversammlung gegen eine Solidaritätskundgebung mit Israel insgesamt acht Anzeigen erstellt. Es kam zu einer angespannten Lage zwischen der Solidaritätsversammlung und den Gegendemonstranten.

Nach einer unangemeldeten Protestversammlung gegen eine Solidaritätskundgebung mit Israel in Chemnitz hat die Polizei acht Anzeigen erstellt. Das sagte eine Polizeisprecherin am Donnerstagmorgen.

An der Solidaritätsversammlung für Israel nahmen demnach am frühen Mittwochabend rund 300 Menschen teil. Während der Veranstaltung sammelten sich bis zu 100 Gegendemonstranten, die laut Polizei nicht deutsche Sprechchöre skandierten. Die Polizei leitete eine größere Gruppe in Richtung Stadthallenpark. In einer Mitteilung von Mittwochabend war von einer «angespannten Lage» die Rede, weshalb weitere Polizisten dazu geholt worden seien. Die Einsatzkräfte stellten die Identität der festgesetzten Gegendemonstranten fest und fertigten anschließend Anzeigen, so die Polizeisprecherin.

Bei den Anzeigen gehe es unter anderem um den Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, weil die Gegenversammlung nicht angezeigt worden war. In einem anderen Fall ging es um die Billigung von Straftaten, da etwa kriegerische Handlungen gutgeheißen wurden. Auch ein Böller sei illegal gezündet und ein Beamter beleidigt worden.

Zudem gab es Anzeigen wegen Diebstahls und einmal wegen einer gefährlichen Körperverletzung gegen ein junges Trio: Am frühen Abend sollen zwei Jugendliche im Alter von 15 und 17 sowie ein 20-Jähriger einer 72-jährigen späteren Teilnehmerin der Solidaritätsdemo eine kleine Israel-Flagge gestohlen haben. Im Zusammenhang mit dem Diebstahl soll das Trio zudem einen Mann umgerannt und diesen getreten haben, als er am Boden lag. Der 55-Jährige sei kein Demoteilnehmer gewesen. Er wurde verletzt in ein Krankenhaus gebracht.

Daneben wurden zwei Anzeigen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gefertigt. In einem Fall ging es dabei um einen 42-Jährigen, der einen «Hitlergruß» gezeigt haben soll.

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