Der Berliner Landeswahlausschuss hat am Freitag das offizielle Zweitstimmenergebnis der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl am 11. Februar festgestellt. Im Vergleich zum vorläufigen Wahlergebnis ergeben sich nur minimale Unterschiede, etwa bei gültigen und ungültigen Stimmen oder der Stimmverteilung auf die Parteien. Diese bei der nachträglichen Überprüfung festgestellten Änderungen haben keinerlei Auswirkungen auf das prozentuale Zweitstimmenergebnis.
Dieses sieht wie folgt aus: SPD 22,2 Prozent (-1,2 Prozentpunkte im Vergleich zur Wahl 2021), Grüne 22,0 Prozent (-0,3), CDU 17,2 Prozent (+1,3), Linke 11,5 Prozent (+0,1), AfD 9,4 Prozent (+1,0), FDP 8,1 Prozent (-0,9). Das Endergebnis setzt sich zusammen aus den Resultaten der Teilwiederholung in 455 von 2256 Wahlbezirken sowie den übrigen Wahlergebnissen vom 26. September 2021 in Berlin, die Bestand hatten. Die Wahlbeteiligung gab die Landeswahlleitung mit 69,5 Prozent an.
Die Teilwiederholung in Berlin war vom Bundesverfassungsgericht angeordnet worden, weil es beim ersten Anlauf 2021 viele organisatorische Probleme und Pannen gab. Das neue endgültige Ergebnis der Bundestagswahl für ganz Deutschland gibt Bundeswahlleiterin Ruth Brand nach einer Sitzung des Bundeswahlausschusses am 1. März bekannt. Laut dem vorläufigen Ergebnis gab es nur geringe Verschiebungen, an den Mehrheitsverhältnissen im Bundestag hat sich nichts geändert.
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