loading

جاري تحميل الرسائل...

Bezahlkarte ab 1. April in Sachsens Landkreisen

Eine Bezahlkarte wird bei einer Pressekonferenz gezeigt. / Foto: Bodo Schackow/dpa/Symbolbild
Eine Bezahlkarte wird bei einer Pressekonferenz gezeigt. / Foto: Bodo Schackow/dpa/Symbolbild

Im April startet in den sächsischen Landkreisen ein Pilotprojekt zur schrittweisen Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete.

Im April startet in den sächsischen Landkreisen ein Pilotprojekt zur schrittweisen Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. «Wir haben mit den Landkreisen schnell ein abgestimmtes Verfahren gefunden», sagte Innenminister Armin Schuster (CDU) laut einer Mitteilung vom Montag. Die Landkreise gehen mit der Karte demnach mehrheitlich schon am 1. April an den Start. Im Verlauf des Monats soll die Karte nach Auskunft des Sächsischen Landkreistages dann in allen Landkreisen eingeführt sein.

Der reibungslose Übergang zu einer späteren gemeinsamen Bezahlkarte für den ganzen Freistaat ist laut Ministerium sichergestellt. Zudem seien die Rahmenbedingungen des Bezahlkartensystems im Pilotprojekt so gestaltet, dass es später auf die bundesweite Variante überleitet. Den Angaben zufolge wird die Karte entweder monatlich oder im zweiwöchigen Rhythmus aufgeladen, Bargeld kann einmal im Monat mit einem Betrag von 50 Euro abgehoben werden.

Die Karte könne zunächst im gesamten Freistaat genutzt werden, eine spätere Beschränkung auf Postleitzahlengebiete ist möglich. Geldtransfer sowie ein Karteneinsatz im Ausland werden nicht möglich sein.

Dresden, Leipzig und Chemnitz nicht an Pilotprojekt beteiligt

Sachsens kreisfreie Städte sind an dem Pilotprojekt nicht beteiligt, wie der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Mischa Woitscheck, auf Anfrage mitteilte. In Leipzig gibt es demnach bereits jetzt eine Zahlkarte als eigenes Projekt zur Entlastung der Verwaltung und zur Ablösung von Verrechnungsschecks. Mit dieser Karte sei nur das Abheben von Bargeld möglich.

Dresden und Chemnitz planen laut Woitscheck mit der Einführung der länderübergreifenden Bezahlkarte. «Aus Sicht dieser beiden Städte macht die alleinige dezentrale Einführung einer Bezahlkarte innerhalb der eigenen Gebietskörperschaft kaum Sinn, wenn einige Monate später die länderkoordinierte Karte kommt», teilte er mit. Zusätzliche finanzielle Mittel für eine eigene Bezahlkarte seien in den Haushalten der Städte nicht eingestellt.

Der Sächsische Flüchtlingsrat blickt zurückhaltend auf die Einführung der Bezahlkarte. «Den Geflüchteten ist es relativ egal, wie sie das Geld erhalten», sagte Sprecher Dave Schmitdke. «Das ist auch nichts, was eine Person in Syrien oder Afghanistan interessiert. Es ist ja ein niedriger Betrag, da kann man kaum was ins Ausland schicken.» Nur im Ausnahmefall, etwa wenn ein Familienmitglied krank sei, komme das vor. Der Flüchtlingsrat hat Schmidtke zufolge nicht beobachtet, dass die Einführung einer Bezahlkarte - anders als europaweite Grenzkontrollen - zu weniger Migrationsbewegung führt.

Bundesweite Einführung bis Sommer

Die Bundesregierung hatte am Freitag beschlossen, dass die geplante Bezahlkarte mit einem Bundesgesetz abgesichert wird. Es geht um eine bundesrechtliche Regelung für die Bezahlkarte, die die Länder für Asylbewerber einführen. Ein Teil der staatlichen Leistungen für Asylbewerber soll künftig als Guthaben auf dieser Bezahlkarte bereitgestellt werden. Mit der Karte soll etwa verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder an ihre Familie oder Freunde ins Ausland überweisen.

Die konkrete Ausgestaltung ist vielerorts noch unklar. Das Ausschreibungsverfahren für die Karte läuft noch. 14 von 16 Bundesländer - darunter auch Sachsen - hatten sich Ende Januar auf ein gemeinsames Vergabeverfahren zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt, das bis zum Sommer abgeschlossen sein soll. Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen eigene Wege, wollen aber ebenfalls eine Bezahlkarte einführen.

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten