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Polen scheitert vor EU-Gericht bei Zwangsgeld wegen Bergwerk

Blick auf das Braunkohle-Großkraftwerk Turów nördlich des Tagebaus Turow. / Foto: Robert Michael/dpa
Blick auf das Braunkohle-Großkraftwerk Turów nördlich des Tagebaus Turow. / Foto: Robert Michael/dpa

Polen kassiert Niederlage vor EU-Gericht im Streit um Braunkohletagebau Turow. Richter erlauben Verrechnung von Zwangsgeld mit polnischen Forderungen.

Im Streit um den Braunkohletagebau Turow hat Polen vor dem Gericht der EU eine Niederlage kassiert. Die EU-Kommission durfte das gegen Warschau verhängte Zwangsgeld mit polnischen Forderungen verrechnen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg. In einer Stellungnahme der polnischen Regierung hieß es dazu, das Urteil beziehe sich auf das Verfahren mit dem Zwangsgeld, nicht aber auf den Betrieb des Braunkohletagebaus an sich.

Hintergrund ist ein langer Konflikt um den Braunkohle-Abbau im Dreiländereck zu Deutschland und Tschechien. Der umstrittene Tagebau liegt nur wenige Kilometer vom sächsischen Zittau und Hradek nad Nisou in Tschechien entfernt. Kritiker des Tagebaus auf deutscher und tschechischer Seite der Grenze befürchten eine weitere Absenkung des Grundwasserspiegels sowie Gebäudeschäden. 2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf eine Klage Tschechiens hin den Stopp des Braunkohle-Abbaus verfügt. Polens damalige nationalkonservative PiS-Regierung kam dem jedoch nicht nach. Der Gerichtshof verhängte daher eine Geldstrafe von 500.000 Euro für jeden Tag, an dem Polen der Entscheidung nicht folgt. Das Geld sollte in den gemeinsamen EU-Haushalt fließen.

Polen einigte sich zwar 2022 mit Tschechien, zahlte aber das Zwangsgeld nicht. Daraufhin entschied die EU-Kommission, dass sie das geschuldete Geld mit den Forderungen des Landes gegen die Union verrechnen werde. Dagegen klagte Polen: Die Einigung mit Tschechien habe zur Folge, dass die finanziellen Wirkungen der EuGH-Entscheidung rückwirkend beseitigt worden seien. Deswegen hätte die EU-Kommission die Beträge nicht miteinander verrechnen dürfen.

Dem folgten die Richter aber nicht und wiesen die Klage am Mittwoch ab. Auch wenn Polen sich mit Tschechien geeinigt habe, musste das Land bis zur Einigung das Zwangsgeld zahlen, entschied das Gericht. Die EU-Kommission habe die Verrechnung der Beträge auch hinreichend begründet. Gegen das Urteil kann noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden.

Seit dem vergangenen Dezember wird Polen von einer proeuropäischen Mitte-Links-Regierung unter Donald Tusk geführt. Ein Sprecher des Klima- und Umweltministeriums sagte zum nun verkündeten Urteil: «Die Kommission hat die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsinstrumente genutzt, denen alle Mitgliedstaaten zugestimmt haben, also auch Polen.» Allerdings beziehe sich das Urteil auf den Mechanismus der Einforderung der Strafe, nicht speziell um den Tagebau Turow.

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