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Gemeinschaftsunterkunft in Leipzig darf errichtet werden

Um den Bau einer neuen Flüchtlingsunterkunft in Leipzig gibt es Streit. / Foto: Sebastian Willnow/dpa
Um den Bau einer neuen Flüchtlingsunterkunft in Leipzig gibt es Streit. / Foto: Sebastian Willnow/dpa

In einem Gewerbegebiet der Messestadt soll eine Unterkunft für 250 Geflüchtete entstehen. Anwohner wollten das verhindern - nun hat das Gericht entschieden.

In Leipzig darf eine Gemeinschaftsunterkunft für rund 250 Geflüchtete in einem Gewerbegebiet im Norden der Stadt errichtet werden. Ein Eilantrag der Nachbarn sei abgelehnt worden, teilte das Verwaltungsgericht Leipzig mit. Mehrere Anwohner hatten sich in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (AZ.: 4 L 681/24) gegen die geplante Umnutzung der bestehenden Gebäude auf dem Gelände gewandt. Die Stadt Leipzig hatte im September 2024 eine entsprechende Baugenehmigung erteilt.

Die Anwohner führten laut Gericht an, dass eine wohnähnliche Nutzung in einem faktischen Gewerbegebiet unzulässig sei. Zudem fürchteten sie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Umgebung mit Fachoberschule und Berufsakademie mit rund 1.000 Schülerinnen und Schülern. Einige hätten selbst einen Migrationshintergrund und könnten leicht Opfer von Übergriffen werden, so die Begründung. 

Keine rechtliche Grundlage für die Einwände

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation allerdings nicht. Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete seien als Anlagen für soziale Zwecke in faktischen Gewerbegebieten grundsätzlich zulässig – insbesondere durch eine Sonderregelung im Baugesetzbuch. Die Umgebung sei geprägt von großflächigen Gebäuden und nicht erheblich störenden Betrieben. Der Gebietscharakter werde dadurch nicht beeinträchtigt, hieß es. 

Auch die Sicherheitsbedenken der Antragstellerinnen überzeugten das Gericht nicht. Zwar müsse eine mögliche Veränderung der Gefahrenlage berücksichtigt werden, aus den von den Anwohnern angeführten Vorfällen lasse sich jedoch kein konkretes Risiko für die geplante Unterkunft ableiten, so das Gericht. Die Beispiele bezögen sich auf andere Stadtteile Leipzigs und andere Orte in Sachsen. Zudem habe die Stadt Leipzig ein Sicherheitskonzept vorgelegt, das besondere Schutzmaßnahmen für die neue Einrichtung vorsieht. Auch durch die Nähe zu den Schulen sei keine andere Einschätzung geboten.

Nächste Instanz bleibt offen

Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

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