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Polen hält an Braunkohle-Tagebau in Turow fest

Der Kühlturm des Braunkohle-Großkraftwerks Turów nördlich des Tagebaus Turow. / Foto: Paul Glaser/dpa/Archivbild
Der Kühlturm des Braunkohle-Großkraftwerks Turów nördlich des Tagebaus Turow. / Foto: Paul Glaser/dpa/Archivbild

Polens Regierung hält am Betrieb des Braunkohle-Tagebaus Turow im Dreiländereck zu Deutschland und Tschechien fest, obwohl ein Gericht in Warschau einen Stopp angeordnet hat. «Wir werden bestimmt nicht zulassen, dass dieses Bergwerk geschlossen wird. Wir werden alles tun, damit es (...) bis zum Jahr 2044 normal funktionieren wird», sagte Regierungschef Mateusz Morawiecki am Mittwoch bei einem Besuch in dem Tagebau. Kein Gericht werde Polen etwas diktieren, wenn es um die Energiesicherheit gehe.

In der vergangenen Woche hatte das Warschauer Verwaltungsgericht entschieden, dass der Abbau in Turow eingestellt werden müsse. Die von der zuständigen polnischen Behörde vorgelegten Dokumente zur Umweltverträglichkeit seien fehlerhaft, urteilte das Gericht. Geklagt hatten unter anderem die Stadt Zittau sowie die Umweltorganisation Greenpeace mit ihren Niederlassungen in Tschechien und Deutschland. Sie sahen die Folgen des Tagebau-Betriebs für die Nachbarländer nur unzureichend berücksichtigt.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte am Mittwoch nach einer Begegnung mit ihrer polnischen Amtskollegin Anna Moskwa in Slubice, sie wolle das Gerichtsurteil nicht bewerten, da sie die Gewaltenteilung respektiere.

Der umstrittene Tagebau liegt nur wenige Kilometer vom tschechischen Hradek nad Nisou und dem sächsischen Zittau entfernt. Polen hatte die Lizenz für das Bergwerk bis 2044 verlängert. In Tschechien wird befürchtet, dass durch den weiteren Betrieb der Grundwasserspiegel in der Region sinken und die Lärmbelästigung für die Bewohner der Grenzregion zunehmen könnte. Die deutsche Seite macht ebenfalls eine Absenkung des Grundwasserspiegels geltend und verweist zudem auf Schäden an Gebäuden als Auswirkung des Tagebaus.

Im Frühjahr 2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einer einstweiligen Anordnung Stopp des Braunkohle-Abbaus verfügt. Polen kam dem jedoch nicht nach. Der Gerichtshof verhängte daher eine Geldstrafe von 500.000 Euro in den EU-Haushalt für jeden Tag, an dem Polen der Entscheidung nicht nachkommt.

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