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Landtags-Vize: BSW- und SPD-Kandidaten fallen zunächst durch

Der Sächsische Landtag hat sich eine neue Geschäftsordnung gegeben und damit die Regeln der Arbeit festgelegt. / Foto: Robert Michael/dpa
Der Sächsische Landtag hat sich eine neue Geschäftsordnung gegeben und damit die Regeln der Arbeit festgelegt. / Foto: Robert Michael/dpa

Der Sächsische Landtag passt seine Geschäftsordnung an und ermöglicht die Besetzung eines vierten Vizepräsidenten, was auf Kritik stößt. Die Debatte zur Neuregelung beinhaltet auch Privilegien und Kostenfragen.

Überraschung bei der Wahl zweier Vizepräsidenten im Sächsischen Landtag: Nachdem CDU-Politikerin Ines Saborowski (95 Stimmen) und der AfD-Abgeordnete André Wendt (84 Stimmen) die Wahl zur Ersten Vizepräsidentin beziehungsweise zum Zweiten Vizepräsidenten souverän im ersten Anlauf schafften, fielen die Kandidaten vom Bündnis Sahra Wagenknecht und der SPD durch. 

Jörg Scheibe (BSW) kam auf 59 Stimmen, 50 Parlamentarier stimmten gegen ihn, neun enthielten sich. Eine Stimme war ungültig. Für eine erfolgreiche Wahl sind die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages erforderlich, bei 120 Abgeordneten werden also 61 Stimmen gebraucht. 

SPD-Innenpolitiker Albrecht Pallas bekam nur 48 Stimmen. 60 votierten gegen ihn, zehn enthielten sich. Die SPD hatte einen vierten Vizeposten gewollt, was vor allem bei der AfD, aber auch in anderen Fraktionen auf Kritik stieß. Überraschend ist das Ergebnis auch deshalb, weil die möglichen Koalitionäre einer neuen Regierung in Sachsen - CDU, BSW und SPD - im Parlament zusammen über 66 Stimmen verfügen. 

In Anschluss trat der Landtag in einen zweiten Wahlgang ein. Dabei traten erneut Scheibe und Pallas an. Auch in der zweiten Runde wird eine Mehrheit von 61 Stimmen benötigt, im dritten Wahlgang reicht die relative Mehrheit der gültigen Stimmen. 

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