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Sport in öffentlichen Parkanlagen: Regional andere Regeln

Ein Jogger läuft durch einen Park- / Foto: Marcus Brandt/dpa/Symbolbild
Ein Jogger läuft durch einen Park- / Foto: Marcus Brandt/dpa/Symbolbild

Das Workout macht vielen Freizeitsportlern auf der Wiese mehr Spaß als auf Sportplätzen. In den meisten Parks ist das auch erlaubt - bei verschiedenen Regeln für kommerzielle Anbieter.

Joggen, Yoga, Boot-Camp-Übungen oder Tai Chi: Sport in öffentlichen Park- oder Grünanlagen ist in Sachsens großen Städten üblich. Die Regeln für kommerzielle Sport- oder Fitnesskurse sind unterschiedlich, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Während in Leipzig dafür keine gesonderte Genehmigung gebraucht wird, ist das in Dresden und Chemnitz anders.

Bei Rücksichtnahme auf andere Parknutzer und sorgsamen Umgang mit den Parkanlagen könne in Leipzig «jeder im öffentlichen Grün Sport machen und sich dabei auch allein oder in der Gruppe fachlich qualifiziert durch einen gebuchten Trainer anleiten lassen», sagte eine Stadtsprecherin. Für Beschallung, den Aufbau größerer Ausstattung und mehr als 50 Teilnehmern brauche es hingegen eine Vereinbarung.

In Chemnitz müssen alle über private Projekte hinausgehenden Sondernutzungen, auch bei sportlichen Veranstaltungen, angemeldet oder möglicherweise genehmigt werden. Dazu gehören nach Angaben der Stadtverwaltung in diesem Jahr der Firmenlauf im Küchwald und der Firmenwandertag. Beim Projekt «Move the City» würden in verschiedenen Anlagen Yoga und andere Kurse angeboten. «Diese sind jedoch für Interessierte völlig kostenfrei und im Grünflächenamt angemeldet worden.»

Auch beim Festival «Tanz Moderne Tanz» der Theater Chemnitz konnte mitgemacht werden und auf dem Konkordiaplatz gibt es immer wieder Wettkämpfe in Streetball, Skaten und Breakdance. Die werden von Vereinen organisiert und sind nicht kommerziell. Weitere Sportangebote seien dem Grünflächenamt nicht bekannt und würden entweder ungenehmigt durchgeführt oder seien «private Zusammenkünfte von Sportfreunden», sagte eine Stadtsprecherin.

In Dresden hat das Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft eine Übernutzung und damit Schädigung der öffentlichen Park- und Grünanlagen festgestellt. Die Inanspruchnahme «der knappen Ressource öffentliche Grünfläche» durch kommerzielle Nutzung bedürfe der behördlichen Steuerung, hieß es. Nur so könnten konkurrierende Nutzungsinteressen in einen Ausgleich gebracht werden. Eine Satzung regle Erlaubnisse und Gebühren und sorge für den Schutz der kommunalen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen.

Die Stadt räumte aber ein, dass eine Kontrolle und eventuell Sanktionierung der Angebote nicht flächendeckend möglich sei. Spätestens seit der Corona-Pandemie habe sich die Zahl aller Sport- und Bewegungsangebote im öffentlichen Raum verstärkt. An verschiedenen Orten wurden öffentlich Anlagen für den individuellen privaten Sport geschaffen, deren Nutzung frei ist. Eine Ausnahme sei eine wöchentliche Workout-Session, die aus dem Projekt «Fit im Park» des Gesundheitsamts hervorging. Dabei werde einem Sportanbieter für eine begrenzte Zeit eine Rasenfläche kostenpflichtig zur Verfügung gestellt.

Ein Eldorado für Jogger ist der Dresdner Große Garten. Organisierter Sport ist dort aber strikt untersagt, Anfragen werden nicht genehmigt. «Der Große Garten ist keine Sportstätte und auch keine klassische öffentliche Parkanlage», sagte Schlossleiterin Yvonne Aulhorn. Der ehemalige Königliche Große Garten zu Dresden sei als Gartendenkmal ein schützens- und erhaltenswertes Kulturgut. Einzig der Dresden Marathon, dessen Streckenführung seit vielen Jahren durch das Areal führe, werde auf den asphaltierten Hauptalleen durchgeführt.

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