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Landtag entscheidet über U-Ausschüsse zu Corona-Pandemie

Der Sächsische Landtag entscheidet am 25. Oktober über die Einsetzung von Corona-Untersuchungsausschüssen (Archivbild). / Foto: Robert Michael/dpa
Der Sächsische Landtag entscheidet am 25. Oktober über die Einsetzung von Corona-Untersuchungsausschüssen (Archivbild). / Foto: Robert Michael/dpa

Im Grunde sind alle dafür - nur über die Wahl des richtigen Gremiums ist man sich uneins. Fest steht: Sachsen wird einen Untersuchungsausschuss zur Corona-Pandemie bekommen.

Der Sächsische Landtag entscheidet am 25. Oktober in einer Sondersitzung über parlamentarische Untersuchungsausschüsse zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie. Dem Landtag liegen dazu zwei Anträge der AfD-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) vor, teilte die Verwaltung mit. 

Im Unterschied zur AfD kann das BSW einen Untersuchungsausschuss nicht aus eigener Kraft einsetzen lassen und ist deshalb auf Stimmen aus anderen Fraktionen angewiesen. 

Für die Einsetzung eines U-Ausschusses wird die Zustimmung von einem Fünftel der 120 Abgeordneten benötigt - 24 Stimmen. Die AfD hat 40 Mandate im Landtag. Demnach gilt die Einsetzung des Ausschusses als sicher. 

Auch Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hatten sich für eine Aufarbeitung der Pandemie ausgesprochen. Allerdings halten sie eine Enquete-Kommission, die den Blick nach vorn richtet und Lehren für künftige Pandemien zieht, für zielführender.

 

 

 

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