Die sächsische Landesregierung will die Integration von geflüchteten Menschen finanziell besser fördern. Während einer Sitzung des Kabinetts am Dienstag sei eine Förderrichtlinie beschlossen worden, die grundlegend umgestaltet wurde, um eine zielgenauere Beantragung und Bewilligung von Anträgen zu ermöglichen, erklärte Sozialministerin Petra Köpping in Schönfeld im Landkreis Meißen. Anlass für die Novellierung der Richtlinie «Integrative Maßnahmen» sei eine Prüfung des Rechnungshofes gewesen.
Zukünftig sei ausschließlich die Sächsische Aufbaubank für die Umsetzung der am 24. November in Kraft tretenden Richtlinie zuständig, so Köpping. Anträge müssten nun angepasst und neu eingereicht werden. Für das kommende Jahr kündigte die SPD-Politikerin eine weitere Novellierung der Richtlinie an. Grundlage dafür soll ein in Auftrag gegebenes Gutachten sein. Im Doppelhaushalt 2023/2024 beläuft sich das Budget für die Richtlinie den Angaben zufolge auf insgesamt 50,29 Millionen Euro.
Wie das Kultusministerium in Dresden mitteilte, hat das Kabinett außerdem eine Förderrichtlinie beschlossen, die die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsschwierigkeiten sowie von Erwachsenen, die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben, mit zusätzlichen Unterstützungsangeboten verbessern soll. So sollen beispielsweise Alphabetisierungskurse für sogenannte gering literalisierte Erwachsene sowie regionale Grundbildungszentren unter wissenschaftlicher Begleitung gefördert werden, hieß es.
Als auswärtige Sitzung fand das Treffen des Kabinetts am Dienstag in Schönfeld bei Großenhain statt. Wie Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) berichtete, habe der Landrat des Landkreises Meißen, Ralf Hänsel (CDU), auch die finanziellen Sorgen auf kommunaler Ebene zum Thema gemacht. «Wir geben im Landkreis an jedem Arbeitstag 160 000 Euro mehr aus, als wir einnehmen», sagte Hänsel. Die Schließung des Landkreishaushaltes werde immer schwieriger.
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