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Übernachtungssteuer künftig auch für Geschäftsreisende

Eine Servicekraft öffnet in einem Hotelzimmer im privaten inhabergeführten Berliner Boutique- und Design-Hotel THE DUDE die Gardinen. / Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
Eine Servicekraft öffnet in einem Hotelzimmer im privaten inhabergeführten Berliner Boutique- und Design-Hotel THE DUDE die Gardinen. / Foto: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Die Übernachtungssteuer für Gäste Berliner Hotels wird ab 1. April auch für Geschäftsreisende fällig. Eine entsprechende Gesetzesänderung beschloss das Abgeordnetenhaus am Donnerstag mit breiter Mehrheit.

Die Steuer wurde 2014 für private Übernachtungen eingeführt, um Reisende an den Kosten etwa für Infrastruktur, Kultur- oder Freizeitangebote in der Stadt zu beteiligen. Ihre Höhe beträgt fünf Prozent des Nettoentgelts für die Übernachtung - ohne Nebenkosten wie Frühstück.

Durch die Ausweitung auf Geschäftsreisende erwartet der Berliner Fiskus laut Gesetzentwurf Mehreinnahmen von rund 25 Millionen Euro jährlich. Für Hotels und Finanzämter soll sich Bürokratie verringern, weil beruflich veranlasste Übernachtungen bislang gesondert dokumentiert und geprüft werden müssen.

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