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Michael Kretschmer zur Abgrenzung von CDU und AfD

Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, spricht bei einer Veranstaltung im Bienenkorb in der Staatskanzlei. / Foto: Robert Michael/dpa
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, spricht bei einer Veranstaltung im Bienenkorb in der Staatskanzlei. / Foto: Robert Michael/dpa

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer betont die Trennung von CDU und AfD in der Kommunalpolitik und lobt das Grundgesetz zum 75. Jahrestag.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer hat auf Klarstellung in der Diskussion um Abgrenzung zwischen CDU und AfD auf kommunaler Ebene gepocht. «Im Grundgesetz stehen keine Brandmauern und in den Gemeindeordnungen in Deutschland werden Sie überall finden, dass ein Gemeinderat, ein Kreistag kein Parlament ist, sondern ein Teil der Verwaltung», sagte der CDU-Politiker einem Journalisten des Deutschlandfunks am Mittwoch in einem Interview zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes. 

Immer wieder gibt es Diskussionen darüber, dass sich die CDU gerade in der Kommunalpolitik zu wenig von der inzwischen vom Verfassungsschutz in Sachsen als gesichert rechtsextrem eingestuften Landes-AfD distanziert. So wurde in der Vergangenheit etwa kritisiert, dass die CDU im Kreistag von Bautzen einem AfD-Antrag zur Flüchtlingspolitik mehrheitlich zugestimmt hatte. Der dortige CDU-Landrat Udo Witschas ist erklärter Gegner der «Brandmauer»-Politik.

Auf die Frage, ob das Grundgesetz positiv besetzte Emotionen brauche, sagte Kretschmer: «Deutschland braucht einen gesunden Patriotismus, und den haben wir uns, glaube ich, in den letzten Jahren wieder zurück erkämpft.» Internationale Fußballmeisterschaften hätten dazu beigetragen. «Dann gab es die schwarz-rot-goldene Fahnen und wir waren miteinander glücklich. Ich hoffe, dass es in diesem Jahr genauso wird.» Die Europameisterschaft im Fußball findet im Sommer in Deutschland statt.

Kretschmer lobte das Grundgesetz: «Es ist eine wirklich großartige Verfassung, die den Deutschen in Ost und West sehr viel Wohlstand und sehr viel Glück gebracht hat.» 

Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verkündet. In den neuen Bundesländern gilt es seit 34 Jahren - seit der Wiedervereinigung.

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