Die Uhrenhersteller aus Glashütte können in Zukunft auf besseren Markenschutz für ihre Produkte setzen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch den Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Herkunftsbezeichnung «Glashütte», der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Damit die Verordnung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Das soll im Februar geschehen.
Der Verordnung zufolge soll die Angabe «Glashütte» nur für solche Uhren benutzt werden dürfen, bei denen in allen wesentlichen Herstellungsstufen zusammen mehr als 50 Prozent der Wertschöpfung im Herkunftsgebiet erzielt wurde. Dazu gehören neben Glashütte selbst die Ortsteile Bärenstein und Lauenstein der Stadt Altenberg für die Zulieferung und Veredelung sowie die Stadt Dresden, wo bestimmte Werkteile bearbeitet werden.
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