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Mutter niedergestochen: Verurteilter geht in Revision

Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Das Urteil gegen einen 36-Jährigen, der im Februar in Crimmitschau seine Ex-Partnerin vor den Augen der gemeinsamen Kinder erstochen hat, wird vorerst nicht rechtskräftig. Der Mann habe Revision eingelegt, die genaue Begründung liege noch nicht vor, teilte das Landgericht Zwickau am Freitag auf Anfrage mit. Das Gericht hatte den Afghanen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter stellten auch die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausschließt.

Die Frau, die mit dem Mann fünf Kinder hatte, hatte sich einige Monate vor der Bluttat von ihm nach wiederholter Gewalt und Drohungen getrennt. Den Messerangriff hat der Angeklagte vor Gericht zugegeben. Sein Anwalt hatte von einem «emotionalen Ausbruch» gesprochen, nachdem seinem Mandanten die Familie als wichtiger Halt im Leben weggebrochen sei. Er hatte zwar auf Mord plädiert, sich aber dagegen ausgesprochen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen.

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