loading

Повідомлення завантажено...

Sachsen begrüßt Gerichtsentscheidung zu Rundfunkbeitrag

Euromünzen liegen auf einem Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren, neben den Logo von ARD (l-r), ZDF und Deutschlandfunk. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa
Euromünzen liegen auf einem Anschreiben zur Anmeldung für die Rundfunkgebühren, neben den Logo von ARD (l-r), ZDF und Deutschlandfunk. Foto: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

Sachsen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro begrüßt. «Mit seiner Entscheidung schafft das Bundesverfassungsgericht Klarheit über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks», sagte Medienminister Oliver Schenk (CDU) am Donnerstag in Dresden. Sachsen habe zusammen mit 14 Ländern dem Staatsvertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrages im vergangenen Jahr zugestimmt. «Insofern bestätigt der Beschluss auch die sächsische Position.»

Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung des Beitrags um 86 Cent blockiert. Die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Die Entscheidung enthalte zudem wichtige Aussagen zur Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer digitalen Welt, betonte Schenk. «Der Beschluss weist damit den Weg zu einer umfassenden Auftrags- und Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die die Länder derzeit beraten.»

Nach Ansicht der Grünen im Dresdner Landtag ist die solidarische Finanzierung durch alle gerechtfertigt, damit «die öffentlich-rechtlichen Medien ihren gesetzlichen Auftrag auch künftig erfüllen können, hieß es. Die SPD-Fraktion sieht durch das Urteil den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt. «Die Meinungsvielfalt in Deutschland wird derzeit insbesondere durch klassische Medien garantiert. Dass sie etabliert und akzeptiert sind, beweist gerade jetzt die Corona-Krise», erklärte der Fraktionsvorsitzende Dirk Panther.

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Unterstützt von:

publizer