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Sachsen begrüßt Gerichtsentscheidung zu Rundfunkbeitrag

Sachsens Medienminister Oliver Schenk. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Sachsens Medienminister Oliver Schenk. Foto: Robert Michael/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Sachsen hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur vorläufigen Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf 18,36 Euro begrüßt. «Mit seiner Entscheidung schafft das Bundesverfassungsgericht Klarheit über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks», sagte Medienminister Oliver Schenk (CDU) am Donnerstag in Dresden. Sachsen habe zusammen mit 14 Ländern dem Staatsvertrag zur Anpassung des Rundfunkbeitrages im vergangenen Jahr zugestimmt. «Insofern bestätigt der Beschluss auch die sächsische Position.»

Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung des Beitrags um 86 Cent blockiert. Die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit. ARD, ZDF und Deutschlandradio hatten Verfassungsbeschwerden eingereicht.

Die Entscheidung enthalte zudem wichtige Aussagen zur Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in einer digitalen Welt, betonte Schenk. «Der Beschluss weist damit den Weg zu einer umfassenden Auftrags- und Strukturreform der öffentlich-rechtlichen Anstalten, die die Länder derzeit beraten.»

Nach Ansicht der Grünen im Dresdner Landtag ist die solidarische Finanzierung durch alle gerechtfertigt, damit die öffentlich-rechtlichen Medien ihren gesetzlichen Auftrag auch künftig erfüllen können. Die SPD-Fraktion sieht durch das Urteil den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt. «Die Meinungsvielfalt in Deutschland wird derzeit insbesondere durch klassische Medien garantiert. Dass sie etabliert und akzeptiert sind, beweist gerade jetzt die Corona-Krise», erklärte der Fraktionsvorsitzende Dirk Panter.

Die CDU-Fraktion mahnte, nun die Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voranzutreiben - in der Rundfunkkommission der Bundesländer. Auch die Linke im Landtag sieht dringenden Handlungsbedarf im Rahmen der Auftragsdebatte. «Wir finden zum Beispiel, dass die Öffentlich-Rechtlichen sich nicht am Überbietungswettbewerb um überteuerte Sportrechte beteiligen müssen und die Vergütungen der Intendantinnen und Intendanten sowie der Talkmasterinnen und Talkmaster gedeckelt werden sollten», so die Abgeordnete Antje Feiks. Die AfD-Fraktion hingegen bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als «skandalös».

Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

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