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Klebe-Attacke auf «Sixtinische Madonna» - Mildere Strafen

Im Fall der Attacke auf Dresdens „Sixtinische Madonna“ sind die Strafen gemildert worden. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Im Fall der Attacke auf Dresdens „Sixtinische Madonna“ sind die Strafen gemildert worden. (Archivbild) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Im August 2022 kleben zwei junge Menschen ihre Hand am Rahmen eines der berühmtesten Dresdner Gemälde fest. Sie werden verurteilt, zahlen Schadenersatz - das hilft ihnen nun bei der Berufung.

Zwei verurteilte Klima-Aktivisten haben nach der Klebe-Attacke auf die «Sixtinische Madonna» in der Dresdner Gemäldegalerie Alte Meister Straferlass erhalten - in einem Berufungsverfahren. Das Landgericht Dresden halbierte ihre Geldstrafe rechtskräftig auf noch 300 Euro. Mildernd wertete die Strafkammer die laufende Wiedergutmachung. Beide haben über 2.000 Euro Schadenersatz an die Staatlichen Kunstsammlungen gezahlt. 

Die Mitglieder der damaligen Klima-Protestgruppe «Letzte Generation» klebten sich im August 2022 bei laufendem Besucherbetrieb am goldenen Rahmen des berühmten Altarbildes «Die Sixtinische Madonna» von Raffael fest - im Namen des Klimaschutzes. Ein Restaurator löste sie wieder ab. 

Das Amtsgericht Dresden verurteilte sie im Juni 2024 wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung zu je 600 Euro Geldstrafe, nachdem die junge Frau und ihr Begleiter Einspruch gegen Strafbefehle über 1.500 Euro eingelegt hatten. 

Vergleich auf Schadenersatz

Im September 2024 stimmten die Beschuldigten in einem vom Freistaat angestrengten Verfahren zum Schadenersatz bei einer Zivilkammer am Landgericht Dresden einem Vergleich zu. Im Zuge dessen müssen sie insgesamt 5.500 Euro zahlen. Gefordert worden waren knapp 10.400 Euro wegen Reparaturkosten und entgangener Einnahmen durch die zeitweise Schließung des berühmten Museums.

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