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Abwahlantrag gegen Bürgermeisterin Anita Maaß im Stadtrat Lommatzsch

Soll abgewählt werden: Lommatzscher Bürgermeisterin Anita Maaß. Foto: FDP
Soll abgewählt werden: Lommatzscher Bürgermeisterin Anita Maaß. Foto: FDP

Am 5. März stimmt der Stadtrat Lommatzsch über einen Abwahlantrag der AfD gegen Bürgermeisterin Anita Maaß ab. Sie sieht darin Mobbing.

Ein „Antrag auf Einleitung des Verfahrens zur Abwahl der Bürgermeisterin der Stadt Lommatzsch“ steht am Mittwochabend zur Abstimmung im Stadtrat an. Der von der AfD eingereichte Antrag erfolgt gemäß der Sächsischen Gemeindeordnung und basiert auf konkreten Vorwürfen gegen die Bürgermeisterin Dr. Anita Maaß, teilte der AfD-Fraktoinsvorsitzender im Stadtrat Gottfried Striegler mit.  Hauptkritikpunkte seien Verstöße gegen die Neutralitätspflicht, unsachgemäßer Umgang mit Stadträten sowie eine mangelhafte Transparenz.

Die Bürgermeisterin hatte zuvor ihre Bedenken geäußert, dass der Antrag gestellt worden sei, weil „ein historischer Vergleich nicht gefällt oder eine rechtliche Erklärung zur Nichtzuständigkeit des Gemeinderates nicht akzeptiert“ werde und stellt die Frage, ob hier gezieltes Mobbing vorliege. Gottfried Striegler begründet den Antrag aber mit der unzulässigen Amtsführung und unrechtmäßigen Nutzung öffentlicher Ressourcen durch die Bürgermeisterin. Er betont, dass es nicht um historische Vergleiche gehe, sondern um den Missbrauch der Amtsmacht und den Einsatz von Kommunikationsmitteln gegen politische Gegner.

Striegler erklärt: „Wir sind angetreten, um eine Politik nach Gutsherrnart zu beenden. Unser Vorgehen ist Ausdruck gelebter Demokratie, nicht Mobbing.“

Trotz Drohungen, dass sich die AfD schadensersatzpflichtig machen könnte, hält die Fraktion an ihrem Ziel fest und sieht in den bisherigen Dienstaufsichtsbeschwerden der Freien Wähler gegen die Bürgermeisterin weiteres Unbehagen über ihre Amtsführung.

Selbst bei einem Scheitern des Antrags sieht die AfD die Debatte als dringend benötigten politischen Diskurs, der auch andere Parteien betrifft. Eine Aussprachedazu im Rat  wäre erwünscht, sei jedoch nicht von der Gemeindeordnung vorgesehen.

Eine Prognose über das Abstimmungsergebnis ist schwer vorhersehbar. Die nötige Mehrheit für die Annahme des Antrags ist hoch: 15 der 18 Stadträte müssen zustimmen. Dann ist die Bürgermeisterin aber noch nicht abgewählt, sondern es folgt ein Bürgerentscheid. 

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