Nach einem Streit zwischen mehreren Frauen soll eine 40-Jährige ihre Kontrahentin Anfang März in Chemnitz vor einen einfahrenden Bus gestoßen haben. Nun soll der Angriff am Landgericht Chemnitz verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau wegen einer psychischen Erkrankung bei der Tat schuldunfähig war.
Sicherungsverfahren statt regulärer Strafprozess
Deswegen hat die Staatsanwaltschaft ein sogenanntes Sicherungsverfahren beantragt. Das Gericht muss dabei prüfen, ob die Frau in einer Psychiatrie untergebracht wird.
Das 67 Jahre alte Opfer war damals gegen den Bus geprallt, zu Boden gestürzt und hatte sich schwer am Kopf verletzt. Der Busfahrer erlitt einen Schock. Die Staatsanwaltschaft spricht von einem heimtückischen Angriff. Die Beschuldigte habe ihre Kontrahentin töten wollen. Deswegen wird die Attacke als versuchter Mord und Körperverletzung eingestuft.
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