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Innenministerium will Polizeirecht-Änderung 2025 vorlegen

Bis Ende Juni 2024 muss das Polizeivollzugsdienstgesetzes laut einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes angepasst werden (Symbolbild). / Foto: Robert Michael/dpa
Bis Ende Juni 2024 muss das Polizeivollzugsdienstgesetzes laut einer Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofes angepasst werden (Symbolbild). / Foto: Robert Michael/dpa

Vor einem Jahr entschied das Verfassungsgericht, dass das Polizeirecht zum Teil geändert werden muss. Das Innenministerium arbeitet daran – doch die Linke hält die Verzögerung für inakzeptabel.

Das sächsische Innenministerium will dem Kabinett in der zweiten Jahreshälfte 2025 einen Vorschlag zu notwendigen Anpassungen des Polizeirechts vorlegen. Die Änderungen sind wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs notwendig. Daran wird nach Angaben eines Ministeriumssprechers seit der Entscheidung vor gut einem Jahr gearbeitet. 

Es seien auch weitere Urteile sowie Anpassungen nach EU-Recht in Betracht zu ziehen. Bis zur Gesetzesänderung habe das Ministerium bereits intern die Vorgaben für die Anwendung des geltenden Rechts konkretisiert.

Teile des Polizeirechts nicht mit Verfassung vereinbar

Der Verfassungsgerichtshof in Leipzig hatte im Januar 2024 entschieden, dass verschiedene Vorschriften des Polizeivollzugsdienstgesetzes mit der Verfassung des Freistaates nicht vereinbar sind. Konkret geht es unter anderem um die Ausgestaltung gewisser Maßnahmen der Überwachung sowie der Datenerhebung und -weitergabe. Für nichtig erklärte das Gericht die Regelungen nicht, sie müssen aber angepasst werden.

Das seit 2020 geltende Gesetz gibt der Polizei mehr Rechte, etwa beim Abhören von Telefonen, bei der automatisierten Erfassung von Autokennzeichen sowie bei der Videoüberwachung im grenznahen Raum. Die Regierung wollte damit auf neue Herausforderungen wie Terrorismus, grenzüberschreitende Kriminalität und Internetkriminalität reagieren. 

Der Landtag hat bis Ende Juni 2026 Zeit, die beanstandeten Aspekte nachzubessern. Bis dahin gelten die jetzigen Regelungen unter bestimmten Maßgaben fort. So dürfen diese nur dann angewandt werden, wenn eine konkretisierte Gefahr vorliegt.

Linke kritisiert Verzögerung

Dass ein Jahr nach dem Urteil noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, kritisiert die Linke als «inakzeptabel». Die Fraktion hat im Landtag einen Antrag mit der Forderung an die Regierung eingereicht, unverzüglich einen Gesetzesentwurf vorzulegen.«Das war keine unverbindliche Empfehlung, sondern ein klarer Auftrag», sagte der innen- und rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Rico Gebhardt. Innenminister Armin Schuster (CDU) dürfe das nicht weiter hinauszögern.

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