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Klage der Israel-Boykott-Kampagne BDS abgewiesen

Der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft, hatte in der mündlichen Verhandlung betont, dass der Beschluss des Parlaments eine politische Meinungsäußerung gewesen sei und keine rechtliche Verbindlichkeit habe. / Foto: André Jahnke/dpa
Der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft, hatte in der mündlichen Verhandlung betont, dass der Beschluss des Parlaments eine politische Meinungsäußerung gewesen sei und keine rechtliche Verbindlichkeit habe. / Foto: André Jahnke/dpa

Der Bundestag hat die Aktivitäten der antiisraelischen Boykottbewegung BDS als antisemitisch verurteilt. Die Unterstützer wehren sich, scheitern aber vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Im Streit um einen Beschluss des Deutschen Bundestags haben Anhänger der Israel-Boykott-Kampagne BDS eine Niederlage vor Gericht erlitten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bewertete die Klage gegen die Entscheidung des Parlaments als verfassungsrechtliche Streitigkeit. Damit sei die Klage vor den Verwaltungsgerichten unzulässig, zuständig seien die Verfassungsgerichte der Länder oder das Bundesverfassungsgericht, hieß es in der Begründung.

Der Vorsitzende des 6. Senats, Ingo Kraft, hatte in der mündlichen Verhandlung betont, dass der Beschluss des Parlaments eine politische Meinungsäußerung gewesen sei und keine rechtliche Verbindlichkeit habe.

Bundestag: Argumente und Methoden des BDS sind antisemitisch

Der Bundestag hatte die BDS-Bewegung in einem Beschluss vom 17. Mai 2019 als ganzes und auch deren Kampagne als antisemitisch verurteilt. Die Parlamentsmehrheit hatte angeregt, dass Kommunen BDS-Anhängern Räume und Unterstützung verweigern und beschloss, dies auch selbst zu tun.

BDS steht für «Boykott, Desinvestition und Sanktionen». Dies richtet sich unter anderem gegen Waren aus Israel sowie die Zusammenarbeit in Kultur, Sport und Wissenschaft. Ziele sind ein Ende der Besatzung der 1967 von Israel eroberten Gebiete und mehr Rechte für Palästinenser.

Kläger wehren sich gegen Vorwürfe

Die Kläger sehen sich durch den Beschluss des Bundestags dagegen in Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verletzt und wehren sich gegen den Vorwurf des Antisemitismus. Der Parlamentsbeschluss habe eine derartig starke Kraft, dass er durchaus rechtsverbindlich sei, hatte der Prozessvertreter der Kläger in der mündlichen Verhandlung betont. «Die Zurückweisung von Räumen haben Kommunen mit ebendiesem Beschluss begründet.»

Nach der gerichtlichen Niederlage vor dem Bundesverwaltungsgericht werde nun geprüft, ob eine Verfassungsbeschwerde eingereicht werde, sagte der Prozessvertreter. Auch der Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte werde nicht ausgeschlossen.

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