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Richterdienstgericht verhandelt erneut über Jens Maier

Das Dienstgericht für Richter wird sich erneut mit dem AfD-Politiker Jens Maier befassen. (Foto: Archiv) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Das Dienstgericht für Richter wird sich erneut mit dem AfD-Politiker Jens Maier befassen. (Foto: Archiv) / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Als Richter darf der AfD-Politiker Jens Maier nicht mehr arbeiten. Jetzt muss ein Dienstgericht noch über eine weitere Disziplinarklage entscheiden.

Das Dienstgericht für Richter in Leipzig wird sich erneut mit dem AfD-Politiker Jens Maier befassen. Der ehemalige Bundestagsabgeordnete hat früher als Richter in Dresden gearbeitet. Am 25. Oktober werde eine Disziplinarklage des Freistaates Sachsen gegen Maier verhandelt, teilte das Dienstgericht mit. Mit ihr strebe das Justizministerium die Entfernung Maiers aus dem Dienst an.

Das Ministerium wirft Maier eine «schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten» in seinem früheren Richteramt vor. Die Disziplinarklage bezieht auf Äußerungen von ihm im Jahr 2017. Im April 2017 habe er über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich geäußert, dieser sei «aus Verzweiflung» zum Massenmörder geworden, hieß es. Über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka habe er auf seiner Facebook-Seite geschrieben: «GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!». 

Der Jurist war nach einer ersten Klage vor dem Dienstgericht bereits vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Das Dienstgericht hatte dies mit rassistischen und abwertenden Äußerungen Maiers unter anderem in sozialen Medien begründet. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte die Entscheidung, dass Maier nicht mehr als Richter arbeiten darf. 

Der aus Bremen stammende Maier saß zwischen 2017 und 2021 für die AfD im Bundestag. Der sächsische Verfassungsschutz hatte ihn schon 2020 als rechtsextrem eingestuft.

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