Das Bundesverwaltungsgericht wird am 22. Februar über eine Klage des russischen Ölkonzerns Rosneft gegen die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen verhandeln. Bei Bedarf sei auch noch ein zweiter Termin im März vorgesehen, teilte das Gericht in Leipzig am Mittwoch mit. Wann genau ein Urteil fällt, ist somit noch offen. Rosneft wehrt sich mit der Klage gegen die Anordnung der Treuhandverwaltung.
Die Bundesregierung hatte im September zwei Rosneft-Töchter - Mehrheitseigner der brandenburgischen Raffinerie PCK - unter staatliche Kontrolle gebracht. Begründet wurde die für ein halbes Jahr verfügte Treuhandverwaltung mit einer drohenden Gefährdung der Energieversorgungssicherheit.
Die PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, einer der größten deutschen Raffineriebetriebe, wurde jahrzehntelang über die Druschba-Pipeline mit russischem Öl beliefert. Seit dem 1. Januar greift ein Importstopp gegen Russland. Der Bund organisierte eine Belieferung aus anderen Quellen.
Rosneft hatte der Bundesregierung eine «Zwangsenteignung» seiner deutschen Tochterfirmen vorgeworfen. Die Voraussetzungen für eine Treuhandverwaltung hätten nicht vorgelegen, wie es in der Klagebegründung laut Bundesverwaltungsgericht heißt. Bis zum Erlass der Anordnung hätten beide Firmen ihre Aufgaben erfüllt und sich auch nicht verweigert, Öl aus Quellen außerhalb Russlands zu beziehen.
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