Der Freistaat Sachsen ordnet für den 26. April eine landesweite Trauerbeflaggung an. Anlass sind die Trauerfeierlichkeiten für Papst Franziskus, der am 21. April verstorben ist. Diese Anordnung gilt für alle Dienstgebäude der Behörden und Dienststellen sowie für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen öffentlichen Rechts im Freistaat. Das die Staatskanzlei am Freitag mit.
Sachsen folgt mit dieser Maßnahme einer bundesweiten Anordnung, die aus Respekt vor dem verstorbenen Papst Franziskus erlassen wurde. Der Papst war im Alter von 88 Jahren am Ostermontag verstorben. Franziskus, das Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche und Staatsoberhaupt des Vatikanstaates, hinterlässt weltweit Trauer, auch in Sachsen.
Diese Geste symbolisiert die Trauer und den Respekt gegenüber einem der bedeutendsten religiösen Führer der Welt, dessen Wirken weit über die katholische Kirche hinaus Einfluss hatte.