Die sächsische Transparenzbeauftragte Juliane Hundert hat die Ausweitung des Transparenzgesetzes auf Städte und Gemeinden gefordert. «Nur so erhalten die Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Einblicke auf allen politischen Entscheidungsebenen», sagte Hundert bei der Übergabe ihres ersten Tätigkeitsberichtes nach dem Transparenzgesetz.
Vor allem kommunale Entscheidungen, beispielsweise der Bau einer Brücke oder die Verteilung von Haushaltsmitteln, hätten große Relevanz für die Menschen. Das hätten auch die Erfahrungen aus anderen Bundesländern gezeigt, wo Städte und Gemeinden bereits zur Auskunft nach den jeweiligen Informations- und Transparenzgesetzen verpflichtet sind.
Transparenzgesetz soll Zugang zu Informationen erleichtern
Mit dem Transparenzgesetz, das seit 2023 in Sachsen gilt, sollen die Bürgerinnen und Bürger leichter Zugang zu Informationen der Regierung und Verwaltung des Landes haben. Bislang müssen sie dazu noch Anträge stellen. Der Zugang zu Dokumenten wie Regierungsbeschlüssen, Gesetzesentwürfen, Gutachten, Studien oder Berichten soll ab 2026 auch über eine Plattform erfolgen, auf der die Behörden von sich aus Informationen einstellen.
Gemeinden und Landkreise betrifft das Transparenzgesetz nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, es freiwillig anzuwenden. Dazu müssen sie eine Satzung erlassen. Laut Angaben der Transparenzbeauftragten hat das bisher noch keine Gemeinde getan. Die drei kreisfreien Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz haben würden mit ihren eigenen Informationsfreiheitssatzungen hinter den Möglichkeiten des sächsischen Transparenzgesetzes zurückbleiben.
Hohe Gebühren als Abschreckung genutzt
Kritik äußerte Hundert auch beim Umgang mit den erhobenen Gebühren. In einzelnen Fällen seien die Kosten so hoch angesetzt gewesen, dass der Eindruck entstand, die transparenzpflichtige Stelle wollte den Antragsteller mithilfe der hohen Kosten abschrecken. «Ein solches Vorgehen ist unzulässig», sagte Hundert. Es handle sich jedoch nicht um ein systematisches Problem.
Wenn der Aufwand für den Antrag 600 Euro übersteigt, müssen Bürger und Firmen eine Gebühr entrichten. Maximal können 2.500 Euro in Rechnung gestellt werden.
Bürger haben Gesetz gut angenommen
Insgesamt zog Hundert knapp zwei Jahren Praxis mit dem sächsischen Transparenzgesetz jedoch eine positive Bilanz: «Die Bürgerinnen und Bürger haben das neue Gesetz gut angenommen und auch die transparenzpflichtigen Stellen haben sich gut auf das Gesetz eingestellt.»
Unter anderem die Hunderten Anfragen, die über das Onlineportal «Frag den Staat» bei sächsischen Behörden eingegangen seien, würden auf einen regen Gebrauch der Möglichkeiten hinweisen. Sie bezeichnete es als «riesigen Gewinn für unsere Demokratie», dass Sachsen nun wie fast alle anderen Bundesländer und der Bund das Recht auf Informationsfreiheit gewährleiste.
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