Bereits seit dem 1. April 2024 gelten in Deutschland neue Regeln für medizinisches Cannabis. Die Gesetzesreform erleichtert den Zugang für Patienten, die es aus gesundheitlichen Gründen benötigen. Vor allem der bürokratische Aufwand wurde reduziert: Ärzte dürfen Cannabis jetzt ohne eine Genehmigung der Krankenkasse verschreiben. Doch welche Erkrankungen rechtfertigen eine Cannabis-Verordnung?
Die neue Rechtslage
Früher mussten gesetzlich Versicherte eine Genehmigung ihrer Krankenkasse einholen, bevor ein Arzt Cannabis verschreiben konnte. Diese Hürde entfällt nun. Ärzte können medizinisches Cannabis direkt per Rezept verordnen, wenn sie es für medizinisch notwendig halten.
Auch für Apotheken gibt es Änderungen. Die Abgabe von Cannabisblüten und -extrakten wurde klarer geregelt, um eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Zudem dürfen Mediziner Cannabis jetzt für eine breitere Gruppe von Erkrankungen verschreiben, solange sie die medizinische Notwendigkeit begründen können.
Insgesamt führt das neue Gesetz (Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken - Medizinal-Cannabisgesetz - MedCanG) zu weniger Bürokratie und einem schnelleren Zugang für Patienten, die Cannabis als Therapieoption benötigen.
Welche Erkrankungen berechtigen zur Verordnung?
Das neue Gesetz erleichtert es Ärzten, Cannabis zu verschreiben. Trotzdem gibt es klare medizinische Kriterien. In der Regel kommt eine Verordnung infrage, wenn andere Therapien nicht ausreichend wirksam waren oder starke Nebenwirkungen hatten. Zu den häufigsten Erkrankungen, für die medizinisches Cannabis verschrieben wird, gehören:
- Chronische Schmerzen - Besonders bei Nervenschmerzen oder Schmerzen, die auf herkömmliche Schmerzmittel nicht gut ansprechen.
- Multiple Sklerose - Cannabis kann Muskelkrämpfe und Spastiken lindern.
- Epilepsie - Bestimmte Cannabispräparate helfen, die Anfallshäufigkeit zu reduzieren.
- Übelkeit und Appetitlosigkeit - Vor allem bei Krebspatienten unter Chemotherapie oder Menschen mit HIV/AIDS.
- Morbus Crohn und Colitis ulcerosa - Cannabis kann entzündungshemmend wirken und Beschwerden lindern.
- Psychische Erkrankungen - In Einzelfällen wird Cannabis bei Angststörungen, Depressionen oder posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) eingesetzt.
Letztlich entscheidet der behandelnde Arzt, ob eine Cannabistherapie sinnvoll ist. Mit dem neuen Gesetz können Mediziner aber deutlich freier über eine Verordnung entscheiden, solange sie den Nutzen für den Patienten belegen können.
Medizin aus der Natur - Cannabis-Extrakt als natürliche Behandlungsoption / Bild von CBD Infos auf Unsplash.com
Wie erhält man medizinisches Cannabis?
Wer medizinisches Cannabis nutzen möchte, braucht ein Rezept von einem Arzt. Mit dem neuen Gesetz entfällt jedoch die früher notwendige Vorab-Genehmigungspflicht der Krankenkassen. Der Weg zur Verordnung sieht in der Regel so aus:
- Ärztliche Beratung: Der erste Schritt ist ein Gespräch mit einem Arzt. Dieser prüft, ob Cannabis als Therapie infrage kommt und ob andere Behandlungen nicht ausreichend geholfen haben.
- Rezeptausstellung: Hält der Arzt eine Behandlung mit Cannabis für sinnvoll, stellt er ein normales E-Rezept aus. Dieses kann für Blüten, Extrakte oder Fertigarzneimittel gelten.
- Einlösung in der Apotheke: Mit dem E-Rezept kann der Patient Cannabis in einer Apotheke erhalten. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist möglich, aber nicht garantiert. In vielen Fällen müssen Patienten die Therapie leider immer noch selbst zahlen.
Neben Arztpraxen bieten auch telemedizinische Plattformen die Möglichkeit, eine ärztliche Einschätzung zu erhalten. Nach einer Online-Konsultation mit einem zugelassenen Arzt kann - falls medizinisch gerechtfertigt - ein Rezept ausgestellt und das Medikament über eine Versandapotheke geliefert werden.
Um sicherzugehen, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt, sollte man vor dem Bezug einen entsprechenden Antrag stellen - nicht, weil es gefordert ist, sondern um Planungssicherheit zu bekommen.
Fazit
Das neue Cannabis-Gesetz erleichtert den Zugang zu medizinischem Cannabis in Deutschland erheblich. Patienten müssen keine Genehmigung der Krankenkasse mehr einholen, und Ärzte haben mehr Entscheidungsfreiheit bei der Verordnung.
Besonders für Menschen mit chronischen Schmerzen, neurologischen Erkrankungen oder therapieresistenter Epilepsie kann Cannabis eine wertvolle Behandlungsoption sein.
Trotz der Erleichterungen bleibt eine ärztliche Einschätzung unerlässlich. Patienten sollten sich gut informieren und mit ihrem Arzt besprechen, ob eine Cannabis-Therapie für sie infrage kommt. Dank der neuen Regelungen ist der Weg zur Behandlung nun deutlich einfacher und schneller als früher.
Quellen
(1) https://www.gesetze-im-internet.de/medcang/BJNR06D0C0024.html
(2) https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Medizinisches-Cannabis/_node.html
(3) https://www.doktorabc.com/de/allgemeine-medizin/medizinisches-cannabis/cannabis-arzt