Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Vollziehung der Bescheide über neue Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge in mehreren Verfahren nicht ausgesetzt wird. Die Anträge wurden kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt. Das teilte das Gericht am Freitag mit.
Seit Beginn des Jahres gingen zahlreiche Eilanträge von Bürgern ein. Sie rügten die Verfassungswidrigkeit des neuen Grundsteuerrechts mit einem einheitlichen und offensichtlich vorformulierten Text. Ziel der Antragsteller war es, die Zahlung der Grundsteuer bis zu einer endgültigen Entscheidung auszusetzen. Die entsprechenden Einspruchsverfahren sind meist ruhend gestellt.
Eine ähnliche Praxis der Antragstellung mit vorformulierten Texten ist bundesweit bei weiteren Finanzgerichten zu beobachten, wie auch vom Bund Deutscher Finanzrichter bestätigt wurde. Das Gericht sieht jedoch keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rechts. Es weist zudem darauf hin, dass die berechtigten Interessen der Steuerpflichtigen mit dem öffentlichen Interesse an einer geordneten Haushaltsführung abgewogen werden müssen, da auch die Gemeinden ein finanzielles Interesse an der raschen Zuführung der Steuermittel haben. Die Antragsteller konnten nicht stichhaltig begründen, warum die vorläufige Zahlung sie so schwerwiegend benachteiligen würde, dass dies das öffentliche Interesse am Vollzug des Gesetzes übertreffen würde.
In zahlreichen Fällen mangelt es auch an den formellen Voraussetzungen für einen derartigen Antrag, wie etwa ein fehlender Einspruch gegen die auszusetzenden Bescheide oder eine nicht erfolgte Entscheidung über einen vorherigen Aussetzungsantrag.
Christian Rietschel vom Vermieterverband Haus und Grund sagte, ein gut begründeter Massenantrag auf Ruhen des Verfahrens hätte sicher sicherlich mehr Aussicht auf Erfolg gehabt. In begründeten Härtefällen mache vielleicht auch ein Antrag auf Teilaussetzung Sinn, vor allem dort, wo im Außenbereich nachweislich kein Baurecht besteht. Die Moritzburger Grundsteuerrebellen werden ihren Kampf gegen die Fehler des neuen Gesetzes aber fortführen.
Offensichtlich sind die Kläger falsch beraten worden, sagte der Moritzburger Ober-Grundsteuerrebell Torsten Küllig. "Der Aussetzung der Vollziehung wird nur selten stattgegeben, denn die Kommunen benötigen ja verlässlichen Grundsteuereinnahmen. Unser Weg, das Verfahren lediglich ruhen zu lassen, ist daher viel effektiver. Außerdem soll unsere Massenpetition den Gesetzgeber dazu veranlassen, die systematischen Bewertungsfehler zu überarbeiten. Wir Grundsteuerrebellen lassen uns durch dieses Urteil nicht entmutigen“