Hunderte Beschuldigte profitierten im vergangenen Jahr im Zuge der Teillegalisierung von Cannabis. In mindestens 699 Fällen wurde eine bereits verhängte Strafe erlassen, wie aus der Antwort des Justizministeriums auf Anfrage des Linke-Landtagsabgeordneten Rico Gebhardt hervorgeht. In mindestens weiteren 1.017 Fällen beantragten Staatsanwaltschaften eine gerichtliche Neufestsetzung oder Ermäßigung. Näheres zur Zahl von Entlassungen aus der Strafhaft im Zuge verkürzter oder erlassener Freiheitsstrafen wird nicht statistisch erfasst.
Grund für den Aktencheck ist die im neuen Gesetz enthaltene Amnestieregelung für Altfälle. Sie gilt besonders für Ermittlungsverfahren, die noch laufen, und Urteile, bei denen Geldstrafen bisher nicht bezahlt oder Gefängnisstrafen nicht abgesessen wurden. Diese Verfahren müssen durchgesehen werden, um zu klären, ob die Urteile ganz oder teils unter die beabsichtigte Amnestie fallen.
Alle Alt-Verfahren überprüft
Nach Ministeriumsangaben wurden zur Einführung des Gesetzes am 1. April 2024 «alle anhängigen Vollstreckungsverfahren bereits im Rahmen der Vorprüfung auf erforderlich werdende Änderungen überprüft» - bis Mitte April 2024 rund 29.200. Damit sei Sachsens Justiz die Überprüfung solcher Verfahren äußerst pünktlich und «weitgehend bereits vor Inkrafttreten des Cannabisgesetzes» gelungen, resümierte Gebhardt.
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