Der Bundesgerichtshof (BGH) wird noch am Dienstag (14.00 Uhr) über eine weitere Musterklage zu Zinsnachzahlungen für Prämiensparer entscheiden. Viele Prämiensparverträge, die in den 90er und 2000er Jahren abgeschlossen wurden, enthielten eine unzulässige Klausel. Vor allem Sparkassen-Kunden könnten deshalb Tausende Euro an Zinsen entgangen sein - aber Geld bekommen haben bisher die wenigsten. Die Verbraucherzentrale Sachsen versucht, die Ansprüche der Kunden mit Musterfeststellungsklagen gegen mehrere Sparkassen durchzusetzen.
Der Sprecher der Verbraucherzentrale äußerte sich nach der mündlichen BGH-Verhandlung am Dienstag in Karlsruhe zuversichtlich, dass die obersten deutschen Zivilrichter ihre bisherige Rechtsprechung im Wesentlichen bestätigen und im Sinne der Verbraucher konkretisieren.
Im vorliegenden Fall geht es um die Sparkasse Vogtland. Die Klage ist weitgehend identisch mit einer im Oktober 2021 vom BGH entschiedenen Sache. Damals hatten die Richter Sparern Rückenwind für Nachforderungen gegeben. Dem BGH liegen zu den Komplex rund 20 Klagen vor. Laut Verbraucherzentrale muss jede Sparkasse einzeln verklagt werden, um eine Verjährung zu hemmen und Ansprüche der Kunden zu sichern.
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