Sachsens Justizministerium will den umstrittenen Richter Jens Maier komplett aus dem Dienst entfernen - heute (10.00 Uhr) setzt das Dienstgericht für Richterinnen und Richter in Leipzig die Verhandlung gegen den 62-Jährigen fort. Vor zwei Jahren wurde Maier bereits vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Mit der Disziplinarklage will das Ministerium den 62-Jährigen nun komplett aus dem Richterdienst entfernen. Würde Maier vor Gericht unterliegen, so würde er seine Ansprüche auf Pensionszahlungen verlieren und müsste gesetzlich nachversichert werden.
Zeugen zu umstrittener Rede über Massenmörder geladen
Am Donnerstag sollen zwei Zeugen gehört werden, die eine umstrittene Rede Maiers im April 2017 bei einer Veranstaltung verfolgt hatten. Dabei soll der AfD-Politiker über die Gewalttaten des norwegischen Terroristen Anders Breivik unter anderem öffentlich gesagt haben, dieser sei «aus Verzweiflung» zum Massenmörder geworden. Nach Angaben eines Gerichtssprechers ist für den Nachmittag die Verkündung einer Entscheidung geplant.
Vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft
Der aus Bremen stammende Maier war seit 1992 im Justizdienst tätig, zunächst als Staatsanwalt und später auch als Richter in Dresden. Von 2017 bis 2021 saß er für die AfD im Bundestag. Der sächsische Verfassungsschutz stufte ihn 2020 als rechtsextrem ein.
Weil er nicht mehr in den folgenden Bundestag gewählt wurde, wollte Maier zurück in sein Richteramt. Nach einer ersten Klage vor dem Dienstgericht wurde Maier im Dezember 2022 vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Das Gericht begründete dies mit rassistischen und abwertenden Äußerungen Maiers unter anderem in sozialen Medien. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte im Oktober 2023 die Entscheidung, dass Maier nicht mehr als Richter arbeiten darf.
Menschenverachtender Post über ZDF-Journalistin Slomka
In der jetzigen Klage wirft das Ministerium ihm eine «schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten» in seinem früheren Richteramt vor. Neben den Äußerungen über Breivik soll er über die ZDF-Journalistin Marietta Slomka auf seiner offiziellen AfD-Facebook-Seite geschrieben haben: «GEZ abschaffen, Slomka entsorgen!». Dadurch habe Maier gegen das Mäßigungsgebot und die Verfassungstreuepflicht verstoßen, heißt es in der Klagebegründung. Maier hatte diesen Vorwurf zum Auftakt der Verhandlung zurückgewiesen.
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