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Kulturministerin Barbara Klepsch verteidigt Kunstfreiheit bei Diskussion um Umbenennung von Kunstwerken

Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU). / Foto: Jan Woitas/dpa/Archivbild
Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU). / Foto: Jan Woitas/dpa/Archivbild

In der Diskussion um die Umbenennung von Kunstwerken bei den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) hat Kulturministerin Barbara Klepsch die Kunstfreiheit verteidigt. «Wir greifen politisch nicht ein in die Freiheit der Kunst», betonte die CDU-Politikerin am Donnerstag im Landtag. Es sei daher mehr als richtig, dass diese Freiheit im Grundgesetz verbrieft sei. Dennoch müsse mehr darüber in der Öffentlichkeit gesprochen werden, was mit den Objekten passiere, räumte Klepsch ein.

Hintergrund ist eine schon länger währende Debatte, wonach die SKD bei der Beschreibung von Kunstwerken auf diskriminierende Sprache verzichten wollen. Bereits 2021 war über das Vorgehen diskutiert worden. Die SKD begründen die Bearbeitung von Werk- oder Objekttiteln als «übliche, seit Jahrhunderten in sehr vielen Museen in aller Welt stattfindende Praxis.» Kürzlich berichtete die «Bild» über weitere umbenannte Werke. Die AfD-Fraktion im Landtag kritisierte am Donnerstag das Vorgehen und verwies auf eine 2021 gestartete Online-Petition, die die Rückbenennung der Kunstwerke fordert. Initiiert wurde die Petition von Torsten Küllig, der auch Mitglied bei den Freien Wählern Dresden ist.

Die SKD hätten den Auftrag zu sammeln, zu forschen und wissenschaftlich aufzubereiten, so Klepsch. In der Museumsdatenbank «Daphne» sind den Angaben zufolge rund 1,7 Millionen Objekte erfasst. Aufgabe der Wissenschaftler sei es, über die Herkunft und Rechtmäßigkeit des Erwerbs zu forschen. Unter anderem gehe es auch darum, zu schauen, ob Titel rassistisch oder diskriminierend seien. Klepsch nannte als Beispiel ein Werk vom Maler Jacob van Ruisdael, das vom «Judenfriedhof» in «Der jüdische Friedhof» betitelt wurde. «Aus meiner Sicht völlig korrekt.» Historische Titel, die von Künstlern selbst vergeben wurden, werden laut Klepsch mit Anführungszeichen versehen.

In den meisten Fällen gehe es um Objektbeschreibungen aus der Forschung, erklärte eine SKD-Sprecherin auf Anfrage. Manche Beschreibungen erwiesen sich im Zuge der neueren Forschung als sachlich falsch und müssten entsprechend berichtigt werden. Von insgesamt 1,7 Millionen in der Museumsdatenbank erfassten Objekten wurden die Titel von 223 Werken (Stand September 2022) in Hinblick auf diskriminierende Begriffe überarbeitet, heißt es auf der Homepage der Staatlichen Kunstsammlungen. In den meisten Fällen wurden die Titel nicht von den Künstlern vergeben, sondern von der Forschung oder früheren Museumsmitarbeitern.

Die Radierung «Liegende nackte Frau» von Rembrandt aus dem Kupferstich-Kabinett etwa hieß früher «La Negresse coucée» («Die liegende Negerin»). Der Titel stamme nicht vom Künstler selbst und Forscher hätten festgestellt, dass vielmehr eine hellhäutige Frau im Schatten auf einem Kissen liege. «Daher wurde der Titel korrigiert», so eine Sprecherin.

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