Die Bürger in Sachsen bekommen es zwischen Weihnachten und Neujahr nur in Ausnahmefällen mit den Finanzämtern zu tun. Finanzminister Hartmut Vorjohann (CDU) hat die sächsischen Finanzämter um einen «Weihnachtsfrieden» gebeten. Vom 23. Dezember bis Neujahr sollen insbesondere keine Außenprüfungen erfolgen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte. Darüber hinaus werde der Versand von Mahnungen vorübergehend technisch ausgesetzt. Erst ab dem 2. Januar würden wieder maschinelle Mahnungen verschickt.
Ausnahmen vom sogenannten Weihnachtsfrieden seien bei Gefahr im Verzug oder bei drohender Verjährung möglich. Zudem würden Steuerbescheide weiterhin uneingeschränkt bekanntgegeben.
Mit dem Weihnachtsfrieden solle dem besonderen Charakter des Weihnachtsfestes Rechnung getragen und damit ein kleiner Beitrag zu einem guten Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Finanzämtern geleistet werden, hieß es weiter. Mögliche vergleichbare Regelungen für Städte und Kommunen lägen nicht in der Zuständigkeit des Staatsministeriums der Finanzen.
Die Stadt Dresden teilte auf Anfrage mit, in der Zeit vom 6. Dezember 2023 bis 5. Januar 2024 keine Pfändungs- und Einziehungsverfügungen zu veranlassen. Hausbesuche, Kfz-Pfändungen und Wohnungsdurchsuchungen durch den Vollstreckungsaußendienst würden vom 20. Dezember bis zum 1. Januar 2024 nicht durchgeführt, hieß es.
In Leipzig werden vor Weihnachten die letzten Briefe zu Anhörungen, Buß- und Verwarngeldern im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten am 19. Dezember verschickt - und dann erst wieder nach den Feiertagen ab 27. Dezember. Dabei handele es sich um einen «Beitrag für ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest für die Menschen in unserem Land», so die Stadt. Auch hier gilt allerdings: Wichtige Maßnahmen, etwa um Gefahren abzuwehren, sind ausgenommen.
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