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Sachsen will Versammlungsfreiheit stärken

Armin Schuster nimmt in der Sächsischen Staatskanzlei an einer Pressekonferenz teil. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild
Armin Schuster nimmt in der Sächsischen Staatskanzlei an einer Pressekonferenz teil. / Foto: Sebastian Kahnert/dpa/Archivbild

Sachsen will das Versammlungsgesetz reformieren. «Wir sind ein sehr versammlungsfreundliches Bundesland», sagte Innenminister Armin Schuster (CDU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung. In kaum einem anderen Bundesland würden derart viele Kundgebungen und Aufzüge stattfinden, um sich am politischen Diskurs zu beteiligen.

Man lege einen Gesetzentwurf für ein sächsisches Versammlungsgesetz vor, der klar übersichtlich und klar sei. «Wir haben viel positive Erkenntnisse aus der Praxis berücksichtigt, so zum Beispiel die Stärkung des Kooperationsgedankens». Die Versammlungsbehörden würden in allen Phasen auf eine Kooperation mit dem Veranstalter hinwirken.

Der Schutz von Medienvertretern bei Versammlungen ist ausdrücklich als Aufgabe der Behörden formuliert. Behinderungen von Journalisten bei der Ausübung ihrer Arbeit sollen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Auch eine Erfahrung aus der Corona-Pandemie fließt ein, als Versammlungen oftmals ohne einen Leiter stattfanden.

Teilnehmer der Demonstration sollen nun einen Versammlungsleiter aus ihren Reihen bestimmen. Wenn das nicht gelingt, soll die Behörde den Ablauf regeln können. Bei Versammlungen mit einer potenziellen Gefährdungslage sollen die Ordner namentlich benannt werden, um sie vorher in den polizeilichen Auskunftssystemen überprüfen zu können. Konkrete Ausschlusskriterien sind aber noch nicht benannt.

Im neuen Gesetz soll auch eine Passage anders gefasst werden, mit der bisher das Versammlungsrecht an sensiblen Orten wie der Dresdner Frauenkirche und dem Völkerschlachtdenkmal in Leipzig eingeschränkt war. Sachsen hatte damit an «Orten mit besonderem Erinnerungswert» etwa Aufzüge von Rechtsextremen verhindern wollen. Gegen diese Regelung gab es allerdings verfassungsrechtliche Bedenken. Dennoch soll den Angaben zufolge auch künftig eine Norm im Gesetz enthalten sein, die eine Verherrlichung des Nationalsozialismus ausschließt und die Würde von Opfern der Diktatur schützt.

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