Die Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages zur Corona-Pandemie werden nicht im Livestream übertragen. Ein entsprechender Antrag vom Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) fand keine Mehrheit. Allerdings bleibt die Beweisaufnahme wie bisher – und gesetzlich festgeschrieben – öffentlich. Interessenten müssen aber direkt zur Sitzung erscheinen.
Gesetz sieht keine Liveübertragung vor
Aufzeichnungen von Zeugenvernehmungen regelt nicht nur das sächsische Untersuchungsausschussgesetz, sondern auch die Strafprozessordnung. Vertreter des BSW zeigten sich enttäuscht und warfen den «etablierten Parteien» vor «keinen echten Willen zu Transparenz und Bürgernähe» zu haben.
Der Untersuchungsausschuss war auf Betreiben der AfD entstanden. Ein Großteil des BSW hatte dem AfD-Antrag zur Einsetzung des Antrages zugestimmt. Der Ausschuss besteht aus 18 Mitgliedern, die CDU stellt sieben Abgeordnete, die AfD sechs und das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) zwei. SPD, Grüne und Linke können je einen Parlamentarier entsenden. Vorsitzender ist der CDU-Politiker Andreas Nowak.
Virologe Hendrik Streeck soll als Zeuge aussagen
Als ersten Zeugen will die AfD den Bonner Virologen Hendrik Streeck laden. Der renommierte Wissenschaftler arbeitet am Universitätsklinikum Bonn und gehörte dem Expertenrat der Bundesregierung zur Corona-Pandemie an.
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