Die Zwickauer Oberbürgermeisterin Constance Arndt hat erneut Widerspruch dagegen eingelegt, dass die Bundeswehr nicht mehr auf kommunalen Flächen in der Stadt für sich werben darf. Dieses Verbot hatte der Stadtrat beschlossen.
«Es fällt mir nicht leicht, gegen den Beschluss eines – in diesem Fall kommunalen – Parlaments vorzugehen», sagte Arndt (Bürger für Zwickau). Sie sei jedoch überzeugt, dass die Entscheidung rechtswidrig sei, weshalb sie gezwungen gewesen sei, Einspruch zu erheben.
Ende Januar hatte der Stadtrat mehrheitlich für ein Verbot gestimmt, woraufhin Arndt erstmals Widerspruch eingelegt hatte. Sie kritisierte den Beschluss als rechtswidrig und nachteilig für die Stadt. Neben finanziellen Einbußen befürchtet sie auch einen Imageschaden für Zwickau.
Zudem könne die Entscheidung das Vertrauen in die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr beeinträchtigen, etwa bei Hochwasserkatastrophen.
Der Stadtrat blieb jedoch bei seiner Entscheidung und bestätigte das Werbeverbot in einer Sondersitzung Ende Februar mit Mehrheit. Nun muss die Rechtsaufsichtsbehörde – in diesem Fall das Landratsamt – prüfen, ob der Beschluss rechtmäßig ist.
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