Die Linken im Sächsischen Landtag halten den von der AfD eingebrachten Antrag zu einem Corona-Untersuchungsausschuss für unzulässig. Die AfD habe als Minderheit zwar das Recht, einen solchen Ausschuss einzusetzen, erklärte der Abgeordnete Rico Gebhardt. «Sie hat aber keinen Anspruch darauf, diesem Ausschuss rechtswidrige Aufträge zu erteilen.»
Nach dem Willen der AfD solle der U-Ausschuss vor allem Rechtsfragen klären, etwa ob Maßnahmen unverhältnismäßig, rechtlich unzulässig oder gar verfassungswidrig waren, sagte Gebhardt. «Das kann und darf ein Untersuchungsausschuss nicht, sondern das ist Aufgabe der Gerichte. Damit zeigt die AfD, dass sie eigentlich ein Tribunal will.»
Die AfD hatte den bereits eingereichten Antrag am Dienstag öffentlich gemacht. Er soll die Arbeit der sächsischen Regierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus im Zeitraum von 2019 bis 2024 kritisch prüfen. AfD-Fraktionschef Jörg Urban hatte der Regierung bereits vorab «schwerwiegende Grundrechtsverletzungen» bescheinigt.
Gebhardt will wirkliche Aufarbeitung statt Scherbengericht
Gebhardt warf der AfD vor, ihren Antrag bei der brandenburgischen AfD-Fraktion abgeschrieben zu haben und Untersuchungsergebnisse vorwegzunehmen. Es müsse darum gehen, die Pandemie mit der Bevölkerung aufzuarbeiten, statt ein Scherbengericht abzuhalten. Der Ausschuss sei nicht geeignet, um Lehren für weitere Pandemien zu ziehen. Bürgerinnen und Bürger wären nicht beteiligt.
Auch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) in Sachsen hatte einen U-Ausschuss zur Corona-Pandemie angekündigt und will damit ein Wahlversprechen einlösen. Im Unterschied zur AfD-Fraktion kann das BSW aufgrund einer unzureichenden Fraktionsstärke den Ausschuss nicht aus eigener Kraft einsetzen. Dafür sind die Stimmen von einem Fünftel der 120 Abgeordneten erforderlich. Das BSW hat nur 15 Sitze im Parlament.
Linke warnen vor parteipolitischem Missbrauch der Corona-Pandemie
Gebhardt warf der AfD und dem BSW vor, das Thema für parteipolitische Kampagnen zu missbrauchen. «Wir wollen stattdessen ein ergebnisoffenes Format, das sachliche Gespräche ermöglicht, die Bevölkerung einbezieht und in die Zukunft weist – etwa eine Enquete-Kommission, einen Runden Tisch oder einen Rat mit Bürgerinnen und Bürgern. Sachverständige müssen beteiligt sein.»
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