Im Streit um den Braunkohle-Abbau Turow an der Grenze zu Sachsen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Polen zu einer Geldstrafe verdonnert. Trotz einstweiliger EuGH-Anordnung vom Mai habe Warschau den Braunkohle-Abbau nicht gestoppt, heißt es in einer Anordnung von EuGH-Vizepräsidentin Rosario Silva de Lapuerta vom Montag. Deshalb müsse Polen ab sofort für jeden Tag, an dem es der Anordnung nicht nachkomme, 500.000 Euro Strafe in den EU-Haushalt zahlen.
Die Entscheidung geht auf einen Antrag des Nachbarlandes Tschechien zurück, das zuvor schon beim EuGH gegen Polen geklagt hatte. Das Land bemängelt, dass die Lizenz für den Tagebau ohne erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfungen verlängert worden sei. Die Regierung in Prag befürchtet außerdem, dass der Grundwasserspiegel sinkt. Auch beklagten sich Bewohner der angrenzenden tschechischen Grenzregion über Belästigungen durch Lärm und Staub. Die einstweilige Anordnung des EuGH im Mai folgte diesen Argumenten.
Die polnische Regierung hielt jedoch an dem Kohle-Abbau fest. Ministerpräsident Mateusz Morawiecki begründete dies damit, dass die Energiesicherheit des Landes gewährleistet werden müsse. Tschechien beantragte deshalb im Juni eine Geldstrafe in Höhe von 5 Millionen Euro täglich an den EU-Haushalt. Polen wiederum beantragte, die einstweilige Anordnung vom Mai aufzuheben.
Den polnischen Antrag wies die EuGH-Vizepräsidentin nun zurück. Zugleich verhängte sie eine Geldstrafe in Höhe von 500.000 Euro bis Polen der einstweiligen Anordnung folgt. Ein endgültiges Urteil in dem Fall wird der EuGH zu einem späteren Zeitpunkt fällen.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH