Bei Sachsens Verwaltungsgerichten sind 2024 deutlich mehr Asylklagen als im Jahr zuvor eingegangen. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Bautzen verzeichneten sie insgesamt 8.747 Neuzugänge, was einem Zuwachs um gut ein Drittel gegenüber 2023 mit 5.703 Klagen entspricht. Die meisten davon wurden in erster Instanz verhandelt. Im Gegenzug erledigten die Verwaltungsgerichte in Dresden, Chemnitz und Leipzig sowie das OVG zusammen 6.504 Verfahren, knapp 1.300 mehr als im Jahr zuvor.
«Eingänge und Erledigungen haben sehr deutlich zugenommen», sagte ein OVG-Sprecher. Und derzeit gebe es keine Anzeichen, dass sich der Trend nach oben 2025 umkehrt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe eine Überprüfung von Anerkennungsbescheiden für das Land Syrien angekündigt. Angesichts der grundlegend veränderten politischen Situation dort könne das zu vielen Aufhebungsentscheidungen und Klageverfahren führen.
Höhere Eingangszahlen in allen Bundesländern
Im Ergebnis einer Umfrage der «Deutschen Richterzeitung» bei den zuständigen Ministerien der Länder stiegen die Fallzahlen bundesweit, fast 100.500 neue Hauptsacheverfahren entsprechen einem Plus von fast zwei Dritteln gegenüber 2022. Grund dafür ist, dass das Bamf Asylverfahren inzwischen schneller bearbeitet. Abgelehnte Asylbewerber wehren sich mit einer Asylklage gegen diese Entscheidung der Behörde.
Die Bearbeitungszeiten im Freistaat verkürzten sich 2024 nach dem Anstieg im Jahr zuvor wieder, auf durchschnittlich 16,3 Monate, 2023 waren es gut ein Jahr und fünf Monate. Im bundesweiten Vergleich liegt nur Rheinland-Pfalz unter der Zielvorgabe der Ministerpräsidentenkonferenz vom Herbst 2023 von höchstens einem halben Jahr - mit 5,4 Monaten. Zwölf Bundesländer liegen bei der Zeit bis zur Erledigung von Hauptsacheverfahren zwischen 10,9 Monaten und über zwei Jahren.
Klagen in Sachsen meist ohne Erfolg
In etwa 71 Prozent der Hauptsacheverfahren blieben Klagen erfolglos, in rund zwölf Prozent erfolgreich und in rund 17 Prozent teilweise. In Eilverfahren lag die Erfolgsquote bei rund 30 Prozent. Berufungen am OVG blieben in den meisten Fällen (etwa 94 Prozent) erfolglos. In den meisten Fällen widersprachen Menschen aus Venezuela - die Bamf-Außenstellen in Sachsen haben die bundesweite Sonderzuständigkeit für das Land -, Syrien, Afghanistan und der Türkei einem Bescheid.
Die Eingänge syrischer Flüchtlinge nahmen laut dem OVG-Sprecher in den letzten Monaten ab, da das Bamf seit dem Sturz des Assad-Regimes derzeit keine Entscheidungen trifft. «Das wird sich aber wieder ändern, und da die Eingänge beim Bamf für Syrien nicht zurückgehen, dürften dann auch die Eingänge bei den Verwaltungsgerichten wieder sehr stark ansteigen.»
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