Der vergangene Woche vom Landgericht Görlitz wegen des Kirchenbrandes von Großröhrsdorf verurteilte Beschuldigte hat Revision eingelegt. Ein Sprecher der Außenkammern Bautzen bestätigte am Dienstag deren fristgemäßen Eingang. Ob der Bundesgerichtshof (BGH) sich mit dem Fall beschäftigt, hänge vom weiteren Vorgehen der Verteidigung ab, wenn die schriftliche Urteilsbegründung der Strafkammer vorliege. Die sah es im Ergebnis der Beweisaufnahme im Prozess als erwiesen an, dass der 41-Jährige das Feuer in dem Gotteshaus am 4. August 2023 legte - und verhängte am 27. Februar neun Jahre Freiheitsstrafe wegen schwerer Brandstiftung.
Der Familienvater hatte nach seiner Festnahme am 11. August bei der Polizei die Tat zunächst zugegeben. Später hatte er dieses Geständnis widerrufen und die Vorwürfe auch vor Gericht bestritten. Die Richter waren überzeugt, dass sich der Mann aufgrund eines Kontaktverbots zu seinen Kindern und finanzieller Sorgen in einer «sehr ausweglosen Situation» befand. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Laut Urteil hat er in der Tatnacht durch ein zuvor eingeschlagenes Fenster Benzin in die Barockkirche gegossen, in der er geheiratet hatte und eines seiner Kinder getauft worden war, und mit einem Stoff- oder Papierfetzen entzündet. Das Kirchenschiff war bis auf die Außenmauern niedergebrannt, die hölzerne Innenarchitektur wie Emporen und Taufbecken sowie viele Kunstwerke sind verloren, die Spitze des Glockenturms ins Innere abgestürzt. Der entstandene Sachschaden wird mit rund 32 Millionen Euro beziffert.
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