Nach dem tödlichen Angriff mit Armbrust und Messer auf seine Ehefrau hat das Landgericht Zwickau einen 46-Jährigen wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Tat stehe sittlich auf unterster Stufe, sagte Richter Jörg Burmeister in der Urteilsbegründung. Weil er sie nicht habe zurückgewinnen können, habe er seine Frau nach ihrer Trennung vernichten und über ihren Tod hinaus besitzen wollen. So habe er veranlasst, dass sie auf ihrem Grabstein mit einem «Sklavenring» am Hals abgebildet sei.
Was war passiert? Das Paar soll eine von BDSM geprägte Beziehung geführt haben - ein Sammelbegriff sexueller Präferenzen von Dominanz, Unterwerfung und Sadomasochismus. Doch die Frau trennte sich von dem Mann. Als sie Ende Juli 2023 noch einmal in die Wohnung in Plauen zurückkehrte, um Katzen zu füttern, lauerte ihr der heute 46-jährige Deutsche mit gespannter Armbrust auf. Der Pfeil durchbrach ihre Wange und blieb im Gaumen stecken. Danach stach er ihr nach Überzeugung der Großen Strafkammer mit einem Messer mehrmals in den Hals, sodass sie verblutete. Sie wurde 37 Jahre alt. Richter Burmeister sprach von einer heimtückischen Tat aus niedrigen Beweggründen.
Die Plädoyers von Anklage und Verteidigung waren wegen der Zeugenaussage einer Minderjährigen nicht öffentlich gehalten worden. Allerdings habe das Gericht zwischen Totschlag und Mord abwägen müssen, erklärte Burmeister. Der Angeklagte hatte die Tat demnach zwar im Groben eingeräumt, wesentliche Details aber anders dargestellt. So soll sich der Schuss aus der Armbrust versehentlich beim Gerangel mit der Frau gelöst haben. Dem schenkten die Richter keinen Glauben. Dabei verwies das Gericht etwa auf eine Notiz in seinem Handy, in der er konkrete Mordpläne mit Armbrust und Messer formuliert hatte.
Schmerzensgeld für die Tochter der Toten
Der 13-jährigen Tochter der Toten sprachen die Richter 25.000 Euro Hinterbliebenengeld zu, das der Verurteilte zahlen muss. Dies solle helfen, die seelischen Beeinträchtigungen infolge der Bluttat zu kompensieren, erläuterte Burmeister. Die Jugendliche habe nicht nur ihre Mutter verloren, sondern leide an Schuldgefühlen, weil sie ihre Mutter nicht habe beschützen können. Das Schmerzensgeld solle auch zeigen: «Du trägst keine Schuld am Tod deiner Mutter», erklärte der Richter. Die Tochter lebt den Angaben zufolge in einem Kinderheim.
Solche Gewalttaten an Frauen werden auch als Femizide bezeichnet, das Gericht verwendete den Begriff nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich allerdings sehr zufrieden mit dem Richterspruch. Die Verteidigung kann binnen einer Woche Revision einlegen.
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