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Antisemitismusbeauftragter: Neuer Höchststand von Verfahren

Florian Hengst, neuer Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. / Foto: Paul Zinken/dpa
Florian Hengst, neuer Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. / Foto: Paul Zinken/dpa

Jüdinnen und Juden sind vielfach antisemitisch motivierten Straftaten ausgesetzt. Der Terroranschlag auf Israel hat die Situation verschärft. Auch für die Justiz ist das eine Herausforderung.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr 747 Fälle zu antisemitischen Straftaten und im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg registriert. Das sei ein neuer Höchststand, sagte der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft, Florian Hengst, der Deutschen Presse-Agentur. Alleine 158 der Fälle stünden im Kontext mit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Im Jahr 2022 gab es nach Angaben des Juristen 690 Verfahren zu antisemitischen Straftaten, im Jahr zuvor waren es 661.

Aktuell liegen der Staatsanwaltschaft 417 Fälle (Stand: 22. Februar) mit Bezug zum Gaza-Krieg vor, die seit dem Massaker registriert wurden. 63 davon stehen demnach im Zusammenhang Demonstrationen zum Nahost-Konflikt. Polizei und Meldestellen des Netzwerks Rias haben seit dem 7. Oktober einen starken Anstieg antisemitischer Vorfälle registriert. Ein Großteil der Verfahren in Berlin ist noch bei der Polizei, wo sie der für politisch motivierte Straftaten zuständige Staatsschutz bearbeitet.

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