Das sächsische Innenministerium hat im Zuge der Aufklärung des umstrittenen Polizeieinsatzes beim Bundesparteitag der AfD Anfang des Jahres in Riesa Fehler eingeräumt. Bei der Einsatzplanung seien bestimmte Szenarien wie die mögliche Besetzung eines Shuttle-Parkplatzes in Oschatz durch Gegendemonstranten «nicht ausreichend bedacht» worden, hieß es in der Antwort auf eine Anfrage der Linken aus dem Landtag. Zudem habe es aufgrund fehlender Ortskenntnis von Beamten aus anderen Bundesländern «vereinzelte Missverständnisse» gegeben.
Dass die Polizei auch eigene Fehler einräumt, sei nicht selbstverständlich, sagte Linken-Innenexperte Rico Gebhardt. Laut Innenministerium war die Lage vor Ort «dynamisch» bei einer «großen Masse» von rund 20.000 Menschen im Demonstrationsgeschehen, darunter seien etwa 100 gewalttätige Personen, die dem Linksextremismus zugeordnet werden. Es laufen demnach 102 Ermittlungsverfahren gegen rund 1.400 Beteiligte, vor allem wegen Landfriedensbruchs.
Schilderung zum Diensthund-Einsatz
Stellung nimmt das Ministerium auch zum viel kritisierten Einsatz eines Diensthundes. Ein Beamter soll das Tier benutzt haben, um einen Demonstranten von einer Straße zu drängen. Dazu soll er den Hund gegen die Leitplanke und den Mann gedrückt haben. Der Diensthundeeinsatz sei als Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs zugelassen und der Polizeiführer habe die Abnahme des Beißkorbs erlaubt. Es wird wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz, Sachbeschädigung und versuchter Körperverletzung im Amt ermittelt.
Die Reaktion auf die Einkesselung von Beamten wurde damit begründet, dass die Einsatzkräfte von Demonstranten blockiert worden seien und Aufforderungen der Polizei, das zu lassen, ins Leere gegangen seien. Um sich zu befreien, hätten sie «unmittelbaren Zwang durch einfache körperliche Gewalt» angewendet. Es gebe Erkenntnisse, wonach davon auch ein sächsischer Landtagsabgeordneter betroffen gewesen sein solle.
Nach Angaben der Linken wurde Nam Duy Nguyen von einem Polizisten bewusstlos geschlagen, obwohl er sich als parlamentarischer Beobachter der Demonstration zu erkennen gab - in dem Fall wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt. Das Ministerium nannte unter Verweis auf noch laufende Untersuchungen in seiner Antwort keine Namen und weitere Details.
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