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Mähroboter nachts verboten: Bis zu 50.000 € Strafe und Haft möglich!

Mähroboter nachts verboten: Strafen bis 50.000 € und Haft drohen / Symbolbild: © pixabay.com
Mähroboter nachts verboten: Strafen bis 50.000 € und Haft drohen / Symbolbild: © pixabay.com

Nächtlicher Mähroboterbetrieb in Leipzig verboten: Verstöße können 50.000 € kosten oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Alle Infos hier!

Um den Schutz von Igeln zu gewährleisten, hat die Stadt Leipzig den Betrieb von Mährobotern in der Nacht eingeschränkt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am Tag nach ihrer Bekanntmachung im elektronischen Amtsblatt 08/25 vom 19. April 2025 in Kraft getreten.


Schutzbedürftig und gefährdet: In Leipzig sollen neue Regeln Igel vor Mährobotern bewahren. / Symbolbild: © pixabay.com 

Hintergrund der Maßnahme ist die beobachtete Bestandsabnahme des Europäischen Igels (Erinaceus europaeus) in verschiedenen europäischen Ländern, darunter auch Deutschland. Die Hauptursachen hierfür sind fehlende Insekten als primäre Nahrungsquelle durch Pestizideinsatz, Lichtverschmutzung und Lebensraumverlust. Dadurch werden kleine Wirbeltiere oft nicht als Hindernis erkannt und tragen erhebliche Verletzungen davon, was oft den Tod zur Folge hat.

Grundlage für die Allgemeinverfügung bilden das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Sächsische Naturschutzgesetz. Demnach dürfen Mähroboter eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang nicht mehr betrieben werden. Die Einschränkung gilt bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des Folgetages.

Genaue Angaben zu den Dämmerungszeiten in Leipzig sind beispielsweise auf wetter.de abrufbar. Ausgenommen ist unter anderem die Nutzung auf Rasenflächen von Gründächern. Über weitere Ausnahmen kann die untere Naturschutzbehörde im Einzelfall entscheiden, sofern ein entsprechender Antrag vorliegt. Dieser ist entweder per E-Mail an umweltschutz@leipzig.de oder schriftlich an das Amt für Umweltschutz zu richten.

Kontrollen zur Einhaltung des Verbotes zur nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern erfolgen im Rahmen anlassbezogener und präventiver Streifentätigkeit des Außendienstes. Hinweise zu Verstößen gegen die geltende Allgemeinverfügung können außerdem an das Ordnungstelefon unter der Nummer 0341 123-8888 gemeldet werden.

Auf dem Gebiet der Stadt Leipzig wurden nach Auskunft des Tierschutzbeirates der Stadt Leipzig allein im Jahr 2024 etwa 400 Igel durch den Einsatz von Gartenmaschinen wie Mährobotern und Motorsensen verletzt. Zusätzlich waren nach Auskunft des städtischen Tierschutzbeirates 35 bis 40 durch Mähroboter getötete Igel zu verzeichnen. Von einer deutlich höheren Dunkelziffer wird ausgegangen, da sich verletzte Igel in der Regel verkriechen und deshalb nicht aufgefunden werden oder die Kadaver von anderen Tieren gefressen werden.

Werden besonders geschützten Arten, wie etwa der Igel, verletzt oder gar getötet, kann dies mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Handelt es sich bei dem verletzten oder getöteten Tier um eine streng geschützte Art (zum Beispiel Zauneidechse, Wechselkröte, Knoblauchkröte, Kammmolch oder Laubfrosch) und ist Vorsatz nachweisbar, kann dies mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Informationen zum Thema Igelschutz sind im dazugehörigen Flyer auf leipzig.de/uiz zu finden.