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Cannabis: Wer wie im Bundesrat abstimmte

Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, spricht in der 1042. Plenarsitzung vom Deutschen Bundesrat. / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Michael Kretschmer (CDU), Ministerpräsident von Sachsen, spricht in der 1042. Plenarsitzung vom Deutschen Bundesrat. / Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses beim Cannabis-Gesetz haben am Freitag im Bundesrat vier Länder gestimmt. Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg und das Saarland votierten dafür, das Gesetz zu Nachverhandlungen noch einmal in das Kompromissfindungsgremium von Bundestag und Bundesrat zu schicken. Nur so wäre zumindest eine zeitliche Verzögerung des Inkrafttretens noch möglich gewesen.

Alle anderen Bundesländer bis auf Sachsen enthielten sich bei der Frage, ob der Vermittlungsausschuss angerufen werden soll. Somit konnte das Gesetz den Bundesrat passieren.

Normalerweise wird in der Länderkammer einfach per Handheben abgestimmt. Sachsen hatte aber darum gebeten, jedes einzelne Bundesland zur Stimmabgabe aufzurufen.

Hintergrund: Die Regierung aus CDU, SPD und Grünen in Dresden war sich zuvor nicht einig geworden, wie sie abstimmt. Das galt zwar auch für andere Länder mit Koalitionen aus Gegnern und Befürwortern der Cannabis-Legalisierung. Diese einigten sich deshalb aber auf Enthaltung.

Im Gegensatz dazu wollte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) für Sachsen öffentlich deutlich machen, dass er strikt gegen die Cannabis-Legalisierung ist. Er stimmte deshalb für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses, während seine Koalitionspartner von SPD und Grünen sich für Enthaltung aussprachen. Die uneinheitliche Stimme wurde von Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) als ungültig gewertet.

Das erinnert an eine spektakuläre Abstimmung im Bundesrat vor genau 22 Jahren. Beim Votum über das damalige rot-grüne Zuwanderungsgesetz am 22. März 2002 stimmte der Ministerpräsident von Brandenburg, Manfred Stolpe (SPD), mit Ja, sein Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) dagegen mit Nein.

Stolpes Votum wurde als Entscheidung des Landes gewertet. Doch das Verfassungsgericht stoppte neun Monate später das Gesetz und gab der Klage von sechs unionsgeführten Ländern statt, weil Länder einheitlich abzustimmen hätten.

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