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Kreiswahlausschuss berät über manipulierte Stimmzettel

In Wahlbezirken im Dresdner Langebrück wurden Wahlzettel zugunsten der rechtsextremen Freien Sachsen manipuliert. / Foto: Robert Michael/dpa
In Wahlbezirken im Dresdner Langebrück wurden Wahlzettel zugunsten der rechtsextremen Freien Sachsen manipuliert. / Foto: Robert Michael/dpa

Nach der Landtagswahl in Sachsen kommen Fälschungsversuche ans Licht. Mehrere Stimmzettel sollen manipuliert worden sein, auch in Dresden. Darüber berät heute der Kreiswahlausschuss der Stadt.

In Dresden trifft sich derzeit der Kreiswahlausschuss und stellt das endgültige Ergebnis der Landtagswahl für Dresden fest. Dabei wird auch in Hinblick auf die manipulierten Stimmzettel in unterschiedlichen Wahlkreisen beraten. Insgesamt gibt es in Dresden acht Wahlkreise. Im Festsaal des Neuen Rathauses stapeln sich entsprechend viele Aktenkoffer und Wahlurnen, die Sitzung soll mehrere Stunden andauern.

Nach der Landtagswahl wurde bekannt, dass mehr als 100 Briefwahlzettel in mehreren sächsischen Wahlkreisen zugunsten der rechtsextremen Kleinstpartei Freie Sachsen manipuliert wurden. Inzwischen ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und das sächsische Landeskriminalamt (LKA).

Betroffene Wahlzettel im Wahlkreis 40 bereits ungültig

Zu Beginn des Ausschusses gab der Dresdner Wahlleiter Markus Blocher Aufschluss über die in Dresden festgestellte Manipulation. Demnach seien 112 manipulierte Wahlzettel in mehreren Briefwahlkreisen entdeckt worden. Betroffen sind unter anderem - wie bereits zuvor bekannt war - die Wahlbezirke 36011 (29 Wahlzettel) und 36012 (56 Wahlzettel) in Langebrück im Norden von Dresden. Bereits am Wahltag hätten die Wahlvorstände der beiden Wahlbezirke über «Auffälligkeiten bei einigen Stimmzetteln» berichtet, erklärte Wahlleiter Markus Blocher. 

Über die Ungültigkeit der betroffenen Wahlzettel entscheidet der Kreiswahlausschuss im Laufe des Tages. Im Wahlkreis 40, wo die meisten manipulierten Stimmzettel auftraten, wurden bereits alle betroffenen Wahlzettel für ungültig erklärt. 

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